Hallo,
Mit Kleinunternehmen hat das nicht direkt etwas zu tun, sondern zunächst eher mit dem Unterschied "Umsatzsteuervoranmeldung (UStVa)" und "Umsatzsteuer(-jahres-)erklärung".
Ob du eine UStVa abgeben musst, und falls ja, den entsprechenden Zeitraum, sollte dir das Finanzamt mitgeteilt haben. Richtig ist, dass dann die Abgabe der UStVa bis zum 10. des Folgemonats abgegeben werden muss (außer bei einer "Dauerfristverlängerung", die man bei monatlicher Abgabe beantragen kann).
Falls du eine UStVa (z.B. für Dezember 2025 oder Q4/2025) abgeben möchtest, bitte den Dialog "Elster -> UStVa" nutzen. Der sollte auch noch mit der Jahresversion 2025 gehen.
Solltest du keine UStVa abgeben müssen (z.B. weil das jährliche USt-Aufkommen bestimmte Grenzen unterschreitet), reicht die "normale" Umsatzsteuerjahreserklärung.
Für letztere hast du oben den Screenshot des Dialogs gepostet, aber die Abgabe (über Taxpool!) für WJ 2025 geht erst mit Jahresversion 2026. Das ist bezüglich der Frist auch unkritisch, da hier nicht der 10. des Folgemonats die Frist ist, sondern im Regelfall der 31. Juli des Folgejahres.
Falls du nun mit "Kleinunternehmen" die "Kleinunternehmerregelung" meinst, kommt noch etwas dazu: Hier ist seit dem WJ 2024 auch die Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung nicht mehr nötig, es sei denn es greifen Ausnahmen aufgrund bestimmter Umsätze (siehe z.B. https://www.haufe.de/finance/buchfu…186_396414.html) oder das Finanzamt fordert dich dazu auf.
Bitte nutze auch den Moment und lege dir eine Forums-Signatur an: https://www.taxpool.net/wls/index.php?…/#wall/comment7
Das hilft ungemein, deine konkrete "Firmensituation" zu verstehen. Danke 
Viele Grüße
Tobias