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    Ich bin aber nicht willens, für ein Buchungsjahr doppelt zu bezahlen.

    Das Buchungsjahr 2026 kann auch mit der Vorjahresversion (2025) gebucht werden. Es wird also nicht pro Buchungsjahr bezahlt, schon gar nicht doppelt.

    Die jeweils im Folgejahr (nach einem Buchungsjahr) vorzunehmenden Abschlüsse (auch die Abschlussbuchungen) können vorgenommen und ausgewertet werden ohne ein Update zu benötigen.

    Aus beschriebenen (technischen) Gründen ist der ELSTER-Versand welcher im Folgejahr (2026) erfolgt, nur mit der entsprechenden Lizenz möglich. Ein Update nach dem Buchungsjahr wird also nur nötig, wenn über die Buchungsjahre hinaus auch die ELSTER-Übertragung mit der dann eingepflegten ELSTER-Version gewünscht ist.

    Klar, oder? :)

    Die GewSt-Erklärung 2024 war bereits möglich...

    Bitte nicht falsch verstehen. Wenn ich eine Erklärung aus dem Programm heraus erstellen und übermitteln kann, ist das eine feine Sache und ich stelle meine Arbeitsweise dann gerne darauf um. Dabei kontrolliere ich an Hand meiner bestehnden (von mir bereits geprüften) Vorlagen, ob das Programm alles korrekt berücksichtigt. Ich teste also um den Preis der doppelten Arbeit.

    Wenn ich aber erst kontrollieren muss, ob alle Positionen korrekt aus den Buchungen ermittelt werden oder schon weiß, dass einzelne Positionen doch von Hand zu berechnen sein werden, dann macht es für mich keinen Sinn, die bisherige Vorgehensweise und Übertragung zu ändern.

    Aktuell ist beides (Berechnung und Übermittlung) nicht (mehr) gegeben und ich tat gut daran, meine Arbeitsweise nicht (vorübergehend) zu ändern.

    Zugegeben, als die Gewerbesteuererklärung erstmals angeboten wurde, war ich davon ausgegangen, dass damit nicht nur die Übertragung, sondern auch die vollständige Berechnung aus den Buchungen damit gemeint ist, so wie man es auch bei der UStVA und UStE erwartet. Da war ich blauäugig.

    Wenn ich also meinen Umgang mit den Ankündigungen darstelle, dann um anderen Usern die Enttäuschung zu ersparen, wenn es nicht so wie gedacht oder nicht rechtzeitig vor Abgabeterminen vollständig umgesetzt ist, ganz ähnlich wie bei den enttäuschten Usern, die auf die angekündigte Linux-Version wareten.

    Das ist alles nicht böse gemeint, ich halte sehr große Stücke auf das was Taxpool jetzt schon kann/macht. Das will ich mir nicht selbst durch falsche Erwartungen mies machen. :)

    Gewerbesteuererklärung sind vermutlich Teil des kommenden Updates, falls nicht noch eine Problembehebung zwischengeschoben wird.

    Die GewSt-Erklärung steht schon so viele Jahre auf der Liste und immer habe ich gehofft, sie nach hoffnungmachenden Ankündigungen mit Taxpool machen zu können.

    Für die Abschlüsse 2025 gehe ich zur Sicherheit lieber davon aus, dass sie wieder nicht vor den Terminen fertig wird.

    Wenn es denn dann mal so weit ist (ohne "vermutlich" und "falls ..."), freue ich mich, danke aber schon jetzt für die Mühen der Programmierer.

    Bei der Abfrage über die Internet-Seite ist der "Nachweis der
    durchgeführten qualifizierten Bestätigungsanfrage durch die Aufbewahrung eines Ausdrucks oder die Übernahme
    des vom BZSt übermittelten Ergebnisses in einem allgemein üblichen Format oder als Screenshot in das System
    des Unternehmens zu führen. ..."

    Man kommt in Deutschland einfach nicht vernünftig mit der Digitalisierung voran. Die funktionierende XML-RPC-Schnittstelle wurde seitens des BZSt aufgegeben/eingestellt.

    Warum nur? :evil:

    Die mod-print hilfe sollte ggf. in die onlinehilfe an entsprechenden Stellen integriert werden.

    Ich muss gestehen, dass ich die Druckeinstellungen, auch wenn sie sehr flexibel geworden sind, teils selbst nicht nachvollziehen kann, weil an mehreren Stellen Einstellungen vorgenommen werden können und ich nicht nachvollziehen kann, wo man was einstellt und wo wiederum einzelne Einstellungen gespeichert werden.

    Nach dem letzten Update (20.05), können die Einstellungen nun auch an unterschiedlichen Stellen gespeichert sein, evtl. wie früher bei den Firmendaten also beim Mandant. Gut für individuelle Wünsche! Eine Übersicht, wo welche Einstellungen möglich sind würde mir helfen, dies besser/gezielt einzusetzen.

    Für Muenchnerin dürfte jedoch eine mandantenübergreifende Einstellung - also einheitlich für alle Mandanten - die geeignete Einstellung sein.

    Habe versucht über den Reiter Elster/Nachricht/Sonstige die Datei auszutauschen.

    Damit kann eine Nachricht ans Finanzamt übermittelt werden. Die Zertifikatsdatei ist aber nicht ans FA zu übermitteln.

    Einfach in den jeweiligen Programmteilen den Hilfe-Knopf drücken, um sich über die Funktionen zu informieren. Das ist gerade für neue Anwender ideal um das Programm zu erkunden.

    Doch ich befürchte, dass die Arbeit mit unterschiedlichen Bildschirmen (ggf. verschiedene Auflösungseinstellungen in Windows) der Übeltäter ist.

    Das scheint mir logisch zu sein. Ich schätze, die Werte müssten auf den jewiligen Bildschirm angepasst werden, was das Programm wohl nicht vorsieht.

    Bei der Arbeit mit 2 Bildschirmen gleichzeitig habe ich jedoch kein Problem, selbst wenn ich das Programm-Fenster zwischen denen hin und her schiebe.

    Willst du diese hier auch kundtun?

    Ganz sicher werde ich keine umfassende Anleitung geben. Das sprengt einen Forenbeitrag.

    Vielleicht genügt Dir, dass man sich zuerst über die unterschiedlichen Datenbereiche klar sein muss. Meiner Erfahrung nach sind Anwender von BE oft nicht im Bilde, welche es gibt, was es schwierig macht, die möglichen Vorgehensweisen und deren Grenzen zu vermitteln.

    So müssen etwa die Stammdaten der Mandanten, Vorlagen etc. von Hand übernommen/eingepflegt/erstellt werden.

    Je nach Version von B-Easy können z. B. auch Banking und Daten der Materialwirtschaft vorkommen. Diese sind wenn überhaupt, nur mit Umwegen per Export/Import zu übernehmen.

    Noch kurz zu Buchhaltungsdaten. Oft wird im laufenden Jahr umgestiegen und es wird gewünscht, die bisherigen Buchhaltungsdaten (ggf. samt verknüpfter Belege) zu Taxpool zu übertragen. Das ist aber i. d. R. nicht nötig, da die bisherige Buchhaltung einfach im alten System bleiben kann, wärend in Taxpool nur die Summen/Salden vorgetragen werden.

    Unsere EDV hat Firmwareaktualisierungen inkl. der dazugehörigen USB-Sicherheitssticks eingekauft.

    Nein. Es wurden keine Firmwareaktuallisierungen und auch sonst keine Software eingekauft.

    Mit solchen Angaben führst Du jeden aufs Glatteis. ?(

    Man hätte diese Sticks (die sowas in der Art der 2-Faktor-Identifizierung darstellen) auch ohne die Spende bekommen können.

    Auch das ist falsch.

    Man kann nur vermuten, dass Du selbst nicht erkannt hast, um welche Sachverhalte es bei dem Beleg geht. Ohne Sachverhaltsklärung kann man nicht Kontieren.

    Die Anzahl bei beiden Punkten ist unterschiedlich also es weniger "Spenden" wie Sticks gekauft.

    Hast Du den Beleg überhaupt angeschaut? :cursing:

    In beiden Punkten ist der Versuch untauglich, die Zahlung - entgegen der offenbar entgeltlich erbrachten Leistung - durch das "Ich spende für Firmwareaktualisierungen" als Spende erscheinen zu lassen.

    Hier ist erst mal eine vernünftige Rechnungsprüfung, ggf. Rechnungskorrektur angezeigt.

    Ob der USB-Stick lediglich als Datenträger der eigentlichen Leistung untergeht und eben eine Software (ggf. Lizenz statt Wartungskosten) erworben wurde statt einem leeren USB-Stick (Bürobedarf) kann hier mangels Details nicht entschieden werden, wie auch unklar bleibt, warum Teile der Leistung nicht steuerbar sein sollen.

    Unsere EDV hat Firmwareaktualisierungen inkl. der dazugehörigen USB-Sicherheitssticks eingekauft.

    Da beim Einkauf nicht nur auf Belange einzelner Fachabteilungen Rücksicht zu nehmen ist, sondern auch auf steuerrechtliche Aspekte, sollte der tatsächliche Einkauf insbesondere bei bislang neuen Geschäftspartnern immer auch erst durch damit vertraute Abteilungen freigegeben werden. Das kann die Buchhaltung sein oder zum Einkauf geschulte Mitarbeiter in den Fachabteilungen. Gibt es beide nicht, ist der, die Buchhaltung verantwortende gefragt, sei es ein StB, ein freier Buchhalter oder der Chef der die Buchhaltung macht (bzw. machen will).

    Nur so wird vermieden, dass bei unzuverlässigen Geschäftspartnern bestellt wird und kostenintensive Korrekturen das vermeintlich günstige Angebot zu einem unwirtschaftlichen Einkauf macht.

    Die Prozesskostenrechnung habe ich auf dem SKR03 Konto 4390 "Sonstige Abgaben" verbucht.

    Passender: 4950 Rechts- u. Beratungskosten

    denn die Prozesskostenrechnung ist ja für mich eigentlich kein Aufwand

    Auch wenn es Dir vorkommt, als ob der Aufwand keiner ist weil er (hoffentlich) vom Gegner letztlich erstattet wird, bleibt es doch Aufwand und die später erfolgende Erstattung ist echter Schadenersatz.

    Ich hätte jetzt einen Aufwand in 2025 und einen Ertrag in 2026

    Und genau so ist es auch getrennt darzustellen. Das Verrechnen ist nicht ststthaft. Schließlich bestehen in der Bilanz 2025 neben der (Haupt-) Forderung auch Aufwand und die Forderung auf Schadenersatz. Nur weil die Zahlung über alle Forderungen im Fogejahr tatsächlich eingeht, heben sich diese nicht in 2025 auf.

    Bitte auch bedenken, dass bereits im Sept. 2025 die Gebühren für das Mahnverfahren angefallen sein müssen, da der MB ohne die Gebührenzahlung nicht bearbeiet wird. Die Prozesskostenrechnung vom Nov. dürfte sich auf weitere Positionen beziehen. Allerdings kann ich ohne Einblick in die Belege die genauen Sachverhalte nicht berücksichtigen.