nur dass das Finanzamt nun bemerkt hat, dass ich 2025 angeblich die Kleineunternehmerregelung hätte anmelden müssen
Das ist so nicht richtig. Die Kleinunternehmerregelung greift nicht erst auf Antrag, sie ist gesetzlich festgelegt im § 19 UStG. Weder ist ein Antrag dazu nötig, noch eine Erklärung dazu abzugeben, damit die Vorschrift wirksam wird.
Nur wenn auf die Regelung verzichtet wird, ist dazu ein Antrag (korrekt eine Erklärung) abzugeben, wie im § 19 (3) beschrieben.
Ob der grundsätzlich automatischen KU-Regelung eine zuvor abgegebene Verzichtserklärung mit Bindung für 5 Jahre vorausgegangen war oder ob vielleicht eine abgegebene Voranmeldung für 2025 (was einer Verzichtserklärung gleich kommt) der Grund ist, dass die KU-Regelung nun nicht mehr "greift" klann dahin gestellt bleiben.
obwohl die geschrieben haben, dass ich nicht weiter tun muss.
Kann es sein, dass das FA lediglich anzeigte, dass Du keine Voranmeldungen mehr abgeben musst und Du evtl. dachtest, damit sei die KU-Regelung gemeint?
Vielleicht hast Du die Schreiben des FA nur nicht richtig verstanden. Evtl. bist Du also gerade dabei auch für 2026 die Anwendung der KU-Regel selbst erst zu vereiteln.