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    Wenn sich dazu etwas tut würde ich mir gleich wünschen:

    Die Mailanschrift des Kunden speziell für Rechnungen abweichend von einer allgemeinen Korrespondenz-Mail hinterlegen zu können. Evtl. sogar je Belegart (Angebot Auftragsbestätigung Lieferschein Rechnung)

    Die eigene Absende-Anschrift

    1. grundsetzlich festlegen zu können
    2. je Kunde dennoch abweichend hinterlegen zu können

    Die E-Bilanz wird nicht als PDF gespeichert, ist das so vorgesehen?

    Ja, so ist es.

    Siehe Hilfe

    Quote from Hilfe

    Da die Elster-Ausgabe der E-Bilanz bisher keine Visualisierung anbietet, sollte vor dem Versand die Zusammenfassung ausgedruckt und kontrolliert werden.

    Die Druckausgabe kann in der Voransicht als PDF exportiert werden und sollte zusammen mit der PDF-Datei, die nach dem erfolgreichen Versand generiert wird, und die das Transferticket als Versandnachweis enthält, aufbewahrt werden.

    Die Vorschau ist ja als PDF bei Dir zufinden (letzte Zeile im Screenshot-Ausschnitt)

    nur dass das Finanzamt nun bemerkt hat, dass ich 2025 angeblich die Kleineunternehmerregelung hätte anmelden müssen

    Das ist so nicht richtig. Die Kleinunternehmerregelung greift nicht erst auf Antrag, sie ist gesetzlich festgelegt im § 19 UStG. Weder ist ein Antrag dazu nötig, noch eine Erklärung dazu abzugeben, damit die Vorschrift wirksam wird.

    Nur wenn auf die Regelung verzichtet wird, ist dazu ein Antrag (korrekt eine Erklärung) abzugeben, wie im § 19 (3) beschrieben.

    Ob der grundsätzlich automatischen KU-Regelung eine zuvor abgegebene Verzichtserklärung mit Bindung für 5 Jahre vorausgegangen war oder ob vielleicht eine abgegebene Voranmeldung für 2025 (was einer Verzichtserklärung gleich kommt) der Grund ist, dass die KU-Regelung nun nicht mehr "greift" klann dahin gestellt bleiben.

    obwohl die geschrieben haben, dass ich nicht weiter tun muss.

    Kann es sein, dass das FA lediglich anzeigte, dass Du keine Voranmeldungen mehr abgeben musst und Du evtl. dachtest, damit sei die KU-Regelung gemeint?

    Vielleicht hast Du die Schreiben des FA nur nicht richtig verstanden. Evtl. bist Du also gerade dabei auch für 2026 die Anwendung der KU-Regel selbst erst zu vereiteln.

    Bei geschickter Vertragsgestaltung sind selbst bei jährlicher Berechnung des Entgelts für die jeweilige Leistung eines Dauerschuldverhältnisses keine separaten Rechnungen nötig, so dass wiederkehrende Buchungen genügen.

    Wenn doch Jahresrechnungen erstellt werden sollen oder müssen, kann man Flüchtigkeitsfehler vermeiden, wenn die Leisungsbezeichnung nicht wie im Beispiel mit dem Leisungs-/Abrechnungszeitraum vermischt wird.

    Konkrete Vorschläge mache ich (auch bei meinen Mandanten nur), wenn der jeweilige Fall ausreichend konkret geschildert wird.

    Hallo Mira,

    dass der StB sich wünscht, auf den SKR 42 umzusteigen, liegt gewiss daran, dass er mit DATEV weiter arbeitet und in seinem System der SKR 49 abgekündigt ist, er also damit nicht weiter Arbeiten kann.

    Damit der StB Deine Buchungen ohne Weiteres verwenden kann, müssen die von Dir verwendeten Konten so auch bei ihm bestehen. Weil aber der SKR 42 in Taxpool nicht 5-stellig ist, musst Du das ändern.

    Das gilt für alle von Dir verwendeten Konten, auch für die Konten "Bank", wie schon beschrieben wurde.

    Der SKR 42 ist bei DATEV mit 5-stelligen Kontonummern angelegt, so wird also auch der StB dies bei den zu übergebenden Buchungen so erwarten und der in Taxpool nur 4-stellige SKR 42 muss erweitert werden. Für die Konten der Banken sollten auch diese erweitert werden, damit die darauf gebuchten Beträge auch beim StB in seinen vorhandenen Konten landen.

    Meine Empfehlung: Besprich jetzt, mit dem StB, welche Konten er erwartet, nicht erst beim nächsten Jahresende. Sonst ist Deine Vorarbeit kaum ohne zusätzliche Arbeiten verwertbar.

    Arbeitest Du überhaupt mit Taxpool?

    Ja ich selbst arbeite damit und auch einige meiner Mandanten, die mich auch bei Problemen mit dem Programm fragen.
    Da ich noch nie ein Problem mit einem ungültigen Datum beim Import hatte, kannte ich den Umgang des Programms in dem Fall nicht.

    Jetzt sehe ich das. Und auch MASImpex dürfte damit die Daten zu seinen "ignorierten" Buchungen finden.

    Mich wundert nun, dass MASimpex die Meldungen beim Import nicht gesehen hat.

    Ich erkenne aus den Angaben von ChrisRJ nicht

    • welche Konten gebucht werden sollen
    • welches Jahr gebucht wird
    • welche Einstellungen bei den Steuersätzen bestehen oder verändert sind
    • etc.

    So lässt sich nicht viel sagen. Selbst aus dem gewählten Forenbereich Verwalten Einstellungen Verschiedenes ergibt sich nichts brauchbares. Jedenfalls ist in dem Programmbereich weder das Problem zu erkennen, noch eine Lösung.

    Oder habe ich einen generellen Denk-/Verstaendnisfehler?

    Es sieht ganz danach aus, ohne dass erkennbar wird, worin der Denk-/Verstaendnisfehler liegt.

    Ich bleibe bei meiner Empfehlung, sich nicht auf Funktionen zu verlassen, bevor sie tatsächlich umgesetzt sind und man diese auch selbst geprüft hat.

    So haben ich bei meinen Mandanten auch dieses Jahr alle Termine eingehalten und bin unabhängig von mutmaßlichen Terminen der Programmentwicklung.

    Die Bereiche zu den Programmfunktionen sind im Forums so unterteilt wie das Menü des Programms.

    Programm-Menü

    Suche dir dort das passende Unterforum aus. Darunter findest Du auch die passende Hilfeseite.Hier im Forenbereich geht es nicht um Programmfunktionen.

    Wenn Du über den von Dir geposteten Ausschnitt hinaus das Programmfenster ansiehst findest Du die Reiter mit entsprechenden Funktionen.

    Sorry, bin am Handy wo mir das passende zu Verlinken zu umständlivh ist.

    Hallo Bernd,

    bin z. Zt. am Handy, weshalb ich mich kurz fasse.

    1. An den Konten 320 und 420 sind Änderungen an den Einstellungen vorgenommen worden, die dafür sorgen, dass sie in der EÜR unter den Betriebseinnahmen statt unter den sonstigen Konten auftauchen. Diese Änderungen stammen sicherlich nicht von Taxpool!

    Dazu bitte die Einstellungen posten, wie von modular oben schon angefragt.

    2. Welche der Buchungen zu löschen bzw. zu stornieren sind kann ich aus den Konten nicht sicher ersehen. Jedenfalls sind merkwürdige Buchungen vorhanden, die wiederum gewiss nicht durch das Programm erfolgten.

    Bitte die Hinweise auf meiner Pinwand lesen

    Dem schließe ich mich an, mit der Ergänzung "vollständig lesen und beachten". Das hilft Antwortenden ungemein, nicht unnötige Zeit und Arbeit für Fragesteller aufzubringen.