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    Hallo ChrisRJ

    ich wollte bailong nur aufzeigen, dass es geht und genau, es liegt bei ihm wohl an anderen Bedingungen, zu denen auch auf Nachfrage (siehe #3) nichts mitgeteilt wurde.

    Empfehlen würde ich dies heute auch nicht mehr, auch wenn ich vor Jahren so gearbeitet habe - selbstverständlich mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen wie z. B. einer mindestens täglichen Sicherung der Daten auf einem zweitem externen Laufwerk.

    Inzwischen will ich mein Qnap nicht mehr missen. :)

    Taxpool würde sofort auf Augenhöhe mit "smarten" Anbietern wie Lexoffice oder sevDesk stehen

    Mag sein, dass diese "smarten" Programme in einigen Bereichen eine leichtere Anbindung zu anderen Programmen bieten. Mit diesen Techniken kenne ich mich nicht genügend aus. Was aber die Fähigkeiten dieser sogenannten Buchhaltungsprogramme" anbelangt, müssen diese erst aus den Kinderschuhen heraus kommen. Bis heute kann man mit beiden Rechnungsschreibungs-Programmen keine Bilanz erstellen.

    Solange kein Saldenvortrag in Lexware Office (früher Lexoffice) und eine Summen- und Saldenliste (soll in sevDesk inzwischen als "Beta" möglich sein) bereitgestellt wird, müssen die teuren Anbieter sich noch gewaltig strecken um auch nur entfernt jene Augenhöhe zu erreichen, die Taxpool von Haus aus hat.

    In einem stehen die beiden Anbieter aber tatsächlich weit über Taxpool: Bei den Preisen!

    Wenn ich mir SevDesk anschaue gibt es die Version mit API-Schnittstelle für regulär 34,90 € im Monat. Macht im ersten Jahr (6 Monate vergünstigt) rund 270 €, im zweiten Jahr sind es dann schon 418 €. Ich kann nur hoffen, dass diese Augenhöhe von Taxpool nicht angestrebt wird. :)

    Wie hoch die weiteren Kosten für den User bei Nutzung der Schnittstelle durch Drittanbieter ausfallen habe ich dabei noch nicht berücksichtigt.

    Wie gesagt, zur Notwendigkeit einer API-Schnittstelle kann ich als einfacher Anwender der diese wohl selbst kaum nutzen kann nichts sagen. Auch wie Taxpool seine geschäftliche Ausrichtung vornimmt will ich nicht kritisieren. Ohne Einblicke in die bisherigen Vermarktungserfolge kann ich diese kaum bewerten, noch kann ich auf künftige Risiken schließen.

    dann werde ich gefragt, ob ich automatisch (heute "Storno") oder manell (heute "Gutschrift") arbeiten moechte.

    Entscheidend ist doch, dasss dem Anwender klar ist, was die Unterschiede zwischen "Storno" und "Gutschrift" im Programm bewirken um das geeignete davon auszuwählen. Die "Gutschrift" erst nach einer weiteren zusätzlichen Abfrage zugänglich zu machen halte ich für wenig vorteilhaft.

    Aber mir ist das egal. Ich habe schon seit einigen Jahren kein Storno benötigt und wenn, dann erstelle ich eine Umkehrbuchung ganz ohne den LSGD-Schalter und kann frei entscheiden zu welchem Datum, mit welchem Text und Belegnummer etc. ich buche.

    Echtes NAS statt USB am Router: Falls das Netzlaufwerk dauerhaft genutzt werden soll, ist ein richtiges NAS deutlich zuverlässiger als ein USB-Stick an der FritzBox.

    Sicherstellen, dass es als „echtes" Netzlaufwerk (Laufwerksbuchstabe) verbunden ist

    Das kann ich bestätigen. Mit einem Qnap dafür habe ich gute Erfahrungen gemacht.

    Die FritzBox hat ihre Stärken in anderen Bereichen.

    Auch das Anlegen des Kreditors für nur eine Buchung im Jahr würde ich nicht machen sondern an 3307 (müsste Verbindl. ohne VSt sein) buchen.

    Ich bin Freund davon, möglichst schlanker Kontenpläne bei meinen Mandanten. Das gilt für Sach- wie auch Personenkonten. Eine aufgeblähte Anzahl an Konten bringt oft mehr Nachteile als differenzierte Konten zu buchen einen Mehrwert schafft.

    Ja, über 6420/6430 kann man vermutlich debattieren

    Kann man, muss man aber nicht. :)
    Aufwand bleibt Aufwand, egal auf welchem der Konten. Hierbei macht man es, wie es einem in den Kram passt.

    In meinen Anfängen - vor gut 30 Jahren - war ich auch versucht, jedem Sachverhalt möglichst ein "besonders gut passendes Konto" nach seiner Bezeichnung zukommen zu lassen. Erst später habe ich verstanden, dass man nach Kontenzweck entscheidet, wofür man diese aber auch kennen muss selbst wenn sie nicht aus der Bezeichnung hervorgehen.

    Weiter viel Erfolg!

    Wenn ich die Beschreibung richtig deute, war die Verbindlichkeit bislang nicht (beispielsweise auf 6420 Beiträge) erfasst/gebucht. Ein Umbuchen wäre nur möglich, wenn zuvor gebucht war.

    Nun, bei den Vorbereitungen zum JA war die Verbindlichkeit aufgefallen und eine Möglichkeit entdeckt worden, Verbindlichkeiten nach Laufzeiten getrennt zu buchen wobei es vermutlich keine Notwendigkeit dazu gibt. Aus dem Rundfunkbeitrag kann eine Verbindlichkeit, mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr nicht entstehen. Selbst bei einer freiwilligen Vorauszahlung für 12 Monate liegt keine solche Verbindlichkeit vor.

    Je nach Zahlungsweise fällt es mir schwerer in den künftig fälligwerdenden Beiträgen eine Verbindlichkeit zu erkennen, als die quartalsweisen Abbuchungen mit einer Leistung in Zusammenhang zu sehen.

    Bei meinen Bilanzierern wird der Beitrag in 3-monatigen Intervallen abgebucht, wobei die Zahlung in der Mitte eines Intervalls erfolgt, Weder wird der 1,5-fache Monatsbeitrag für den abgelaufenen Teil des Intervalls (bereits erhaltene Leistung) als Verbindlichkeit, noch der 1,5-fache Monatsbeitrag für kommende Zeiten als Vorauszahlung (weil Zahlung vor leistung) gebucht. Die 3-Monats-Zahlung wird als Aufwand erfasst und fertig.

    Ich wüßte nicht, woraus sich eine Verbindlichkeit für die Bilanz daraus ergeben soll.

    Umfangreiche Änderungen führen nicht selten dazu, dass die Integrität des hinterlegten Kontenplans darunter leidet.

    Wenn Änderungen dann nicht sauber dokumentiert sind wie hier

    Naturbu
    February 10, 2026 at 9:44 AM

    geht die Systematik verloren und ist teils nicht mehr nachzuvollziehen.

    Ich habe bei mir mal nachgesehen. Die GewSt habe ich in der Anlage EÜR wegen der fehlenden Zuordnung in einigen Jahren nicht eingetragen. Das hat aber bislang nicht mal zu Rückfragen geführt und der Anrechnung auf die Einkommensteuer nicht geschadet.

    Den informellen Eintrag in der Anlage EÜR scheint das FA nicht zu interessieren.

    Daher ist die fehlende Zuordnung wohl auch bisher noch nicht aufgefallen. :)

    Ich bin aber nicht willens, für ein Buchungsjahr doppelt zu bezahlen.

    Das Buchungsjahr 2026 kann auch mit der Vorjahresversion (2025) gebucht werden. Es wird also nicht pro Buchungsjahr bezahlt, schon gar nicht doppelt.

    Die jeweils im Folgejahr (nach einem Buchungsjahr) vorzunehmenden Abschlüsse (auch die Abschlussbuchungen) können vorgenommen und ausgewertet werden ohne ein Update zu benötigen.

    Aus beschriebenen (technischen) Gründen ist der ELSTER-Versand welcher im Folgejahr (2026) erfolgt, nur mit der entsprechenden Lizenz möglich. Ein Update nach dem Buchungsjahr wird also nur nötig, wenn über die Buchungsjahre hinaus auch die ELSTER-Übertragung mit der dann eingepflegten ELSTER-Version gewünscht ist.

    Klar, oder? :)

    Die GewSt-Erklärung 2024 war bereits möglich...

    Bitte nicht falsch verstehen. Wenn ich eine Erklärung aus dem Programm heraus erstellen und übermitteln kann, ist das eine feine Sache und ich stelle meine Arbeitsweise dann gerne darauf um. Dabei kontrolliere ich an Hand meiner bestehnden (von mir bereits geprüften) Vorlagen, ob das Programm alles korrekt berücksichtigt. Ich teste also um den Preis der doppelten Arbeit.

    Wenn ich aber erst kontrollieren muss, ob alle Positionen korrekt aus den Buchungen ermittelt werden oder schon weiß, dass einzelne Positionen doch von Hand zu berechnen sein werden, dann macht es für mich keinen Sinn, die bisherige Vorgehensweise und Übertragung zu ändern.

    Aktuell ist beides (Berechnung und Übermittlung) nicht (mehr) gegeben und ich tat gut daran, meine Arbeitsweise nicht (vorübergehend) zu ändern.

    Zugegeben, als die Gewerbesteuererklärung erstmals angeboten wurde, war ich davon ausgegangen, dass damit nicht nur die Übertragung, sondern auch die vollständige Berechnung aus den Buchungen damit gemeint ist, so wie man es auch bei der UStVA und UStE erwartet. Da war ich blauäugig.

    Wenn ich also meinen Umgang mit den Ankündigungen darstelle, dann um anderen Usern die Enttäuschung zu ersparen, wenn es nicht so wie gedacht oder nicht rechtzeitig vor Abgabeterminen vollständig umgesetzt ist, ganz ähnlich wie bei den enttäuschten Usern, die auf die angekündigte Linux-Version wareten.

    Das ist alles nicht böse gemeint, ich halte sehr große Stücke auf das was Taxpool jetzt schon kann/macht. Das will ich mir nicht selbst durch falsche Erwartungen mies machen. :)

    Gewerbesteuererklärung sind vermutlich Teil des kommenden Updates, falls nicht noch eine Problembehebung zwischengeschoben wird.

    Die GewSt-Erklärung steht schon so viele Jahre auf der Liste und immer habe ich gehofft, sie nach hoffnungmachenden Ankündigungen mit Taxpool machen zu können.

    Für die Abschlüsse 2025 gehe ich zur Sicherheit lieber davon aus, dass sie wieder nicht vor den Terminen fertig wird.

    Wenn es denn dann mal so weit ist (ohne "vermutlich" und "falls ..."), freue ich mich, danke aber schon jetzt für die Mühen der Programmierer.