Bürobedarf als innergemeinschaftlicher Erwerb, mit Steuerschlüssel EU-Erwerb?

  • Hallo,

    mal eine grundsätzliche Frage. Verwendet wird Taxpool Buchhalter EÜR, Einzelunternehmer, Ist-Versteuerung, SKR 03.
    Es wird Bürobedarf als innergemeinschaftlicher Erwerb gekauft. Wäre es ein Einkauf in Deutschland, ist der Buchungssatz klar:

    Quote

    4930 (Bürobedarf) mit Steuerschlüssel USt normal (19%) an 7XXXX (Lieferant)

    Nun könnte man den Einkauf von Bürobedarf als igE buchen:

    Quote

    3425 (EU-Erwerb 19% VSt 19% USt) mit Steuerschlüssel EU-Erwerb 19% an 7XXXX (Lieferant)

    Da es sich aber nicht um einen Wareneinkauf handelt, sondern um Bürobedarf, würde ich gern das zutreffende Aufwandskonto mit dem Steuerschlüssel EU-Erwerb 19% verwenden:

    Quote

    4930 (Bürobedarf) mit Steuerschlüssel EU-Erwerb 19% an 7XXXX (Lieferant)

    1. Spricht irgendetwas dagegen, den Steuerschlüssel EU-Erwerb 19% bei anderen Aufwandskonten, also etwa beim Bürobedarf, zu verwenden?
    2. Oder müsste man da zuerst auf 3425 buchen, um die USt/VSt richtig zu haben, und dann eine zweite Umbuchung erzeugen, um den Aufwand richtig darzustellen?

    Gruß
    Lisa

  • Der Steuerschlüssel EU-Erwerb 19% sorgt dafür, dass die USt/VSt aus der Netto-Rechnung korrekt berechnet und den richtigen Feldern der UStVA zugeordnet wird. Das funktioniert auch bei 4er-Konten / Aufwandskonten.

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  • Da auch beim Wareneinkauf in der EÜR ein sofortiger Aufwand entsteht, kann man auch 3062 für RHB (Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe) verwenden, worunter man im weiteren Sinne auch den Bürobedarf eines Schreibbüros verstehen kann.
    Man bekommt aber einen besseren Überblick über die Aufwandsbereiche wenn man differenzierter bucht.:)

    Dann nutzt man die entsprechenden St-Einstellungen über alle Aufwandskonten.

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