Hallo,
mal eine grundsätzliche Frage. Verwendet wird Taxpool Buchhalter EÜR, Einzelunternehmer, Ist-Versteuerung, SKR 03.
Es wird Bürobedarf als innergemeinschaftlicher Erwerb gekauft. Wäre es ein Einkauf in Deutschland, ist der Buchungssatz klar:
Quote4930 (Bürobedarf) mit Steuerschlüssel USt normal (19%) an 7XXXX (Lieferant)
Nun könnte man den Einkauf von Bürobedarf als igE buchen:
Quote3425 (EU-Erwerb 19% VSt 19% USt) mit Steuerschlüssel EU-Erwerb 19% an 7XXXX (Lieferant)
Da es sich aber nicht um einen Wareneinkauf handelt, sondern um Bürobedarf, würde ich gern das zutreffende Aufwandskonto mit dem Steuerschlüssel EU-Erwerb 19% verwenden:
Quote4930 (Bürobedarf) mit Steuerschlüssel EU-Erwerb 19% an 7XXXX (Lieferant)
- Spricht irgendetwas dagegen, den Steuerschlüssel EU-Erwerb 19% bei anderen Aufwandskonten, also etwa beim Bürobedarf, zu verwenden?
- Oder müsste man da zuerst auf 3425 buchen, um die USt/VSt richtig zu haben, und dann eine zweite Umbuchung erzeugen, um den Aufwand richtig darzustellen?
Gruß
Lisa