ausgebuchte Monate ändern

  • Guten Morgen,

    das Finanzamt hat mir nach fast 2 Jahren die Kleinunternehmer Regelung aberkannt, nicht wegen des Umsatzes. Wie kann ich das laufende Jahr jetzt wieder in ein " normales " Steuerjahr mit Vor&Mwst. umstellen, ohne die bisherigen Buchungen zu verlieren oder nochmals tätigen zu müssen ?

    Vielen Dank für Eure Mithilfe

    Dirk

  • Ueber wie viele Buchungen reden wir denn? Hintergrund ist, dass, je nach Volumen, eine Automation (Export als CSV, Verarbeitung, Re-Import) sinnvoll sein kann. Aber fuer 20 Buchungen rentiert sich das eher nicht ...

    SKR 03, IST-Versteuerung, Bilanz, GmbH, mit Personenkonten

  • Ok, da lohnt es sich bestimmt. Dann waere der erste Schritt wohl, auf fachlicher Seite zu definieren, was getan werden soll. Ich vermute mal sowas wie fuer jede relevante Buchung (Dinge wie Bankkosten sind ja wohl nicht betroffen) eine Stornobuchung erstellen. Und dann die entsprechend korrigierte Buchung (also mit BU Schluessel fuer USt).

    SKR 03, IST-Versteuerung, Bilanz, GmbH, mit Personenkonten

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    Die Umstellung vom KU zur Regelbesteuerung ist unter Buchen / Aktuelles Wirtschaftsjahr /Eigenschaften ... zu finden.

    Dazu aus der Hilfe:

    Umsatzsteuerbefreit:
    Das Programm bucht bei aktiver Einstellung Buchungen, bei denen normale oder ermäßigte Steuer ausgewählt wurde, steuerfrei.
    Diese Einstellung muss für jedes Wirtschaftsjahr separat festgelegt werden.

    Bei Buchungen mit EU- oder §13b-Bezug muss der passende Steuersatz weiterhin selbständig ausgewählt werden, es existieren im Programm dazu bei Bedarf entsprechende Konten ohne Vorsteuerabzug.

    An Stellen im Programm, bei denen manuell gebucht wird, wie z.B. in der Buchungsmaske, wird der Eintrag 'Ohne Steuer' vorausgewählt.

    Bei Vorlagen, wie z.B. Buchungsvorlagen, Ergänzungsregeln für importierte Buchungen erscheint keine Vorauswahl, der Steuersatz wird erst bei der späteren Buchung angepasst, dies hat den Vorteil, dass Vorlagen für Jahre mit und ohne Umsatzsteuerbefreiung nicht doppelt erstellt werden müssen.

    Die bisherigen Buchungen bleiben dabei erhalten.

    Ob sie jedoch zu ändern sind hängt unter anderem davon ab, ab wann der Übergang zur Regelbesteuerung erfolgen soll/erfolgt ist.
    Taxpool kennt Möglichkeiten, mit dem Übergang zur Regelbesteuerung umzugehen, so z. B. bei "Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung im laufenden Wirtschaftsjahr."
    Siehe dazu: Hinweise für Kleinunternehmer

    Bitte die Hinweise auf meiner Pinwand lesen und eine eigene Signatur erstellen, wie dort im untersten Beitrag vorgeschlagen.
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    Oh, das ist ungewöhnlich. Im Januar 2026 schriebst Du, "ich bin seit diesem Jahr kleinunternehmer".
    Aber das spielt jetzt keine Rolle.

    Nun sollen also in 2026

    • berechnete/gezahlte Vorsteuer in Buchungen berücksichtigt werden (ggf auch bei Bankgebühren) soweit ausgewiesen.
    • aus Umsätzen die vermutlich ohne Steuer gebucht wurden, die enthaltene bzw. darauf abzuführende USt ermittelt werden.

    Dazu sind die Buchungen, wenn sie tatsächlich ausgebucht (also bereits im Journal) sind zu stornieren und korrekt neu zu buchen. Buchungen im Stapel ließen sich ggf. ohne Storno ändern.

    Ich bezweifele, dass es sich lohnt, die Buchungen zu exportieren und außerhalb der Buchhaltung die einzelnen Sachverhalte zu korrigieren um dann (ausgewählte) Stornos zu automatisieren und neue Buchungen einzulesen. Das geht direkt in der Buchungsmaske recht schnell da man sich nach einer erfolgten Stornobuchung gleich die Daten zur neuen Buchung in der Maske vorlegen lassen kann.

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  • Nur dass keine Missverstaendnisse entstehen: Eine komplett manuelle Korrektur ausserhalb von Taxpool hatte ich auch nicht im Kopf gehabt. Aber sowas kann man schon recht gut weitgehend automatisieren. Ich jedenfalls haette keine Lust 100+ Buchungen manuell zu korrigieren; aufwendig und fehleranfaellig.

    Aber das haengt sicher auch dem technischen Background ab. Insofern gut zu wissen, dass es auch manuell relativ gut geht.

    SKR 03, IST-Versteuerung, Bilanz, GmbH, mit Personenkonten

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    Eine komplett manuelle Korrektur ausserhalb von Taxpool hatte ich auch nicht im Kopf gehabt.

    Das war dann aber recht unklar/verlockend ausgedrückt.

    eine Automation (Export als CSV, Verarbeitung, Re-Import)

    Was man automatisieren kann dürften gleiche Buchungen sein, z. B. monatlicher Aufwand oder Umsätze, deren neue Buchungen nach Feststellung des jeweilige Sachverhalts nach einer einheitlichen "Verarbeitung" gebucht werden können. Da aber im Monat August nur mit je 8 gleichen Buchungen zu rechnen ist, wird sich kaum lohnen dafür externe Verarbeitungslogiken zu erstellen. Diese wären wegen dann noch zu prüfen ob sie wie gewünscht funktionieren u.s.w. Wieviele der insgesamt 180 Buchungen (also durchschnittlich 22 Buchungen im Monat) nach gleicher Verarbeitungslogik zusammengefasst werden können wäre vorab zu klären, bevor man über das Lohnenn externer Verarbeitungen nachdenken kann.
    Die Fehleranfälligkeit liegt m. E. in der korrekten Beurteilung der bisherigen Buchungen und ihrer jetzt erforderlichen Kontierung als Regelversteuerer. Wenn von Hand gebucht wird kann man sich flux eine Buchungsvorlage erstellen, wenn nicht schon geschehen. Der buchhalterische Background ist da wichtiger als der technische.

    Mit Buchungsexport und erneutem Import (vielleicht sogar in einem neuen Mandanten) kann man die importierten Buchungen im Stapel erstellen, so dass sie direkt in der Buchungsmaske komfortabel geändert werden können, wo nötig. (Dann spart man sogar, betreffende Buchungen zu stornieren.)

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    Vor Änderungen die Datei unter einem zweiten Namen als Kopie speichern oder zumindest mit Speichern eine aktuelle Einzeldatensicherung erzeugen.

    Mit der Mehrfachauswahl könnte man alle Buchungen auswählen, dann diese mit dem Schalter 'L/S/G/D' kopieren zuvor 'Duplikatsdatum' auf Belegdatum, "Als Kopie markieren" deaktivieren und "Neue Belegnummer aktivieren" aktivieren.

    Danach die ausgewählten Buchungen stornieren. Stornodatum gleich Belegdatum.

    Mit Suchen+Ersetzen können Konten als Suchkriterium verwendet und der Steuersatz beim Ersetzen (Aktion) geändert werden. Stornierte Buchungen können nicht geändert werden, aber auch den richtigen Datumsbereich achten.

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    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

  • Oh, das ist ungewöhnlich. Im Januar 2026 schriebst Du, "ich bin seit diesem Jahr kleinunternehmer".
    Aber das spielt jetzt keine Rolle.

    Nun sollen also in 2026

    • berechnete/gezahlte Vorsteuer in Buchungen berücksichtigt werden (ggf auch bei Bankgebühren) soweit ausgewiesen.
    • aus Umsätzen die vermutlich ohne Steuer gebucht wurden, die enthaltene bzw. darauf abzuführende USt ermittelt werden.

    Dazu sind die Buchungen, wenn sie tatsächlich ausgebucht (also bereits im Journal) sind zu stornieren und korrekt neu zu buchen. Buchungen im Stapel ließen sich ggf. ohne Storno ändern.

    Ich bezweifele, dass es sich lohnt, die Buchungen zu exportieren und außerhalb der Buchhaltung die einzelnen Sachverhalte zu korrigieren um dann (ausgewählte) Stornos zu automatisieren und neue Buchungen einzulesen. Das geht direkt in der Buchungsmaske recht schnell da man sich nach einer erfolgten Stornobuchung gleich die Daten zur neuen Buchung in der Maske vorlegen lassen kann.

    Ja du hast Recht, nur dass das Finanzamt nun bemerkt hat, dass ich 2025 angeblich die Kleineunternehmerregelung hätte anmelden müssen, obwohl die geschrieben haben, dass ich nicht weiter tun muss. Naja, nun habe ich mit 2025 schon den Ärger und darf 2026 sicher nochmal neu buschen. Ich werde es mit einer Rücksicherung auf Stand Januar 2026 versuchen, mal sehen ob das klappt....

  • nur dass das Finanzamt nun bemerkt hat, dass ich 2025 angeblich die Kleineunternehmerregelung hätte anmelden müssen

    Das ist so nicht richtig. Die Kleinunternehmerregelung greift nicht erst auf Antrag, sie ist gesetzlich festgelegt im § 19 UStG. Weder ist ein Antrag dazu nötig, noch eine Erklärung dazu abzugeben, damit die Vorschrift wirksam wird.

    Nur wenn auf die Regelung verzichtet wird, ist dazu ein Antrag (korrekt eine Erklärung) abzugeben, wie im § 19 (3) beschrieben.

    Ob der grundsätzlich automatischen KU-Regelung eine zuvor abgegebene Verzichtserklärung mit Bindung für 5 Jahre vorausgegangen war oder ob vielleicht eine abgegebene Voranmeldung für 2025 (was einer Verzichtserklärung gleich kommt) der Grund ist, dass die KU-Regelung nun nicht mehr "greift" klann dahin gestellt bleiben.

    obwohl die geschrieben haben, dass ich nicht weiter tun muss.

    Kann es sein, dass das FA lediglich anzeigte, dass Du keine Voranmeldungen mehr abgeben musst und Du evtl. dachtest, damit sei die KU-Regelung gemeint?

    Vielleicht hast Du die Schreiben des FA nur nicht richtig verstanden. Evtl. bist Du also gerade dabei auch für 2026 die Anwendung der KU-Regel selbst erst zu vereiteln.

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