Programmversionen und Lizenzen

  • Hallo Taxloop, vielen Dank für die Hinweise hier in dem Forum.

    Ich habe jetzt einmal ein neues Thema aufgemacht.

    Ich bin komplett neuer Anfänger mit dem Programm und verstehe die Programm und Lizenzlogik nicht.

    Hier einmal die Abfolge meiner Aktivitäten:

    1. Ich habe mir die 2026 Version als Taxpool Buchhalter Bilanz heruntergeladen.

    2. Ich habe unter dem Jahr 2025 gebucht.

    3. Ich habe die 2026 Lizenz gekauft.

    4. Ich möchte jetzt die Umsatzsteuerklärung, E-Bilanz, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuererklärung für 2025 machen.

    Bei dem Versuch der Abgabe erhalte ich folgende Meldung. siehe Bild.

    Ich vermute mal, dass ich in der 2026 er Version zwar die Buchungen für 2025 durchführen kann. Ich kann aber ohne die 2025er Lizenz diese nicht über Elster abgeben.

    Ist meine Vermutung korrekt?

    Wenn dem so ist folgt die Frage:

    Kann ich eine 2025er Lizenz erwerben und diese dann nutzen um die Abgabe zu machen? Muss ich einen 2025er Download von Taxpool machen um die 2025er Abschlüsse machen zu können?

    Ich habe Schwierigkeiten in den Jahresversionen und den Lizenzen. Bitte helft mir einmal diese zu verstehen.

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    die Programm und Lizenzlogik

    ist:

    Die Lizenz gilt für eine Jahresversion und die in diesem Jahr erscheinenden Updates. D. h. in Deinem Fall, dass Du eine Lizenz im Jahr 2026 gekauft hast und diese vemutlich auch für die aktuelle Jahresversion (2026) gilt.

    Mit einer lizenzierten Version können Buchungen zu jedem Jahr erfasst werden, also in der 2026-er Jahresversion können auch Buchungen in Vorjahren (z. B. 2025) erfolgen.

    Für die per ELSTER zu übertragenden Auswertungen/Abschlüsse (bei Dir zum Jahr 2025) müssen die im Folgejahr der Jahresversion erst einpflegbaren ELSTER-Änderungen programmiert werden. Dies erfolgt in Deinem Fall in einem der Updates der Jahresversion 2026 (Version 20.00), für die Du ja bereits die Lizenz hast.

    Nun kann es sein, dass das erforderliche Updates zu einzelnen Bereichen nicht gleich in dem ersten Update der neuen Jahresversion erfolgt, so ist z. B. ein möglicher Fehler in der E-Bilanz erst im Update auf die Version 20.02 erfolgt.

    Es sollten also auch die folgenden Updates eingespielt werden.
    Leider verrätst Du immer noch nicht, mit welcher Version Du arbeitest.

    4. Ich möchte jetzt die Umsatzsteuerklärung, E-Bilanz, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuererklärung für 2025 machen.

    Bei dem Versuch der Abgabe erhalte ich folgende Meldung. siehe Bild.

    Neben der ELSTER-Updates die für Übertragungen/ die Abgabe zu berücksichtigen sind, beachte bitte die Hinweise zu den einzelnen Auswertungen. Zur Körperschaftssteuer und zur Gewerbesteuer wird eine Übertragung derzeit nicht angeboten. Zur GewSt gibt es eine Vorankündigung für eine der kommenden Updates (nach Version 20.1x). Zur Körperschaftssteuer ist noch kein Termin bekannt.

    Die o. g. Meldung hast Du vermutlich bekommen, als Du eine der noch nicht vorhandenen Erklärungen erstellen wolltest.

    Genaues ließe sich sagen, wenn Du sagen würdest, bei welcher Abgabe die Meldung erscheint, bei der UStErklärung oder E-Bilanz dürfte sie nicht kommen.

    Bitte die Hinweise auf meiner Pinwand lesen und eine eigene Signatur erstellen, wie dort im untersten Beitrag vorgeschlagen.
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    Nachtrag: Falls noch Fragen übrig bleiben, bitte meine Rückfragen aus dem ursprünglichem Thread beantworten.

    Lizenznummer

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  • Hallo Txoloop, vielen Dank!!! Das war schon einmal sehr informativ.

    Hier erst einmal die Antworten zu deinen Fragen aus dem vorherigen Thread.

    Quote

    Zitat von Starter10

    Ich habe die Bilanzversion und die Buchungen für 2025 eingetragen.

    Wo hast Du die Bilanzversion eingetragen?

    Schlecht von mir ausgedrückt. Ich meinte Bilanzjahr. Da habe ich 2025 ausgewählt.

    Quote

    Zitat von Starter10

    Ich bekomme die Meldung das ein Update gemacht werden muss um den Vorgang abzuschließen.

    Bei welchem "Vorgang" (in welchem Programmteil) erhälst Du welche Meldung? (Ggf. ein Screenshot der Meldung hochladen.)

    Screen shot hatte ich beim letzten Schreiben gesendet. Hat sich mit deiner Erklärung wohl gelöst.

    Quote

    Zitat von Starter10

    Das update ist gemacht.

    Verrate doch bitte, von welcher Version Du auf welche Version hast updaten lassen. Ich habe weiter unten jetzt die aktuelle Version einen screenshot gemacht. Ich bin jetzt bei Version Bilanz 20.12

    Quote

    Zitat von Starter10

    Allerdings bleibt der Fehler.

    Welcher Fehler bleibt? (Ggf. ein Screenshot der Fehler-Meldung hochladen.)

    Wurde von dir beantwortet.

    Quote

    Zitat von Starter10

    Die Lizenz habe ich gekauft.

    Welche Lizenz hast Du gekauft? Besonders für welche Jahresversion Du gekauft hast ist von Bedeutung.

    Ich habe die 2026 er Jahresversion Bilanz und EÜR gekauft.


    Erst einmal eine Frage zur Signatur. Ich habe Kontenrahmen u.s.w. beim Profil über mich eingetragen. Ist das dann auch die Signatur? Oder muss ich das nochmal irgendwo eintragen?

    Ich habe jetzt einmal die Programmversion angehangen. Siehe Bild.

    Ich habe auch probiert ob die Umsatzsteuererklärung übertragen wird. Das hat anscheinend geklappt. Ich habe ein Sendeprotokoll erhalten.:)

    Bei der Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuererklärung für 2025 wird es dann an dem von Dir beschrriebenen Updates liegen. Kann man mit denen noch vor 31.07. rechnen?

    Bei der E-Bilanz habe ich jetzt das Problem das die BVV "die gefundene Werte eintragen" der Jahresüberschuss falsch übernommen wird. Es wird der Wert vom Jahresabschluss 2025 eingetragen. Wahrscheinlich fehlt hier die Eröffnungsbuchung? Oder die Eröffnungsbilanz? Oder ich muss ein Wirtschaftsjahr 2024 mit Null eintragen? 2025 ist das erste Jahr der Erklärung. Soll ich dafür einen neuen Thread eröffnen?

    Ich habe im Forum nachgelesen. Es gibt da offensichtlich eine Vielzahl an Gründen warum es nicht passen kann. Ich will nicht wild rumprobieren haben andere ja schon versucht). Welche Informationen muss ich geben um das richtig machen zu können?

    Vielen Dank für die Unterstützung.


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    Hallo Starter10,

    nach bisher aus Deinen Angaben zu entnehmen, ist Deine Lizenz o.k. um alle Deine Aufgaben (soweit sie vom Programm unterstützt werden) erledigen zu können.

    • Die Umsatzsteuerklärung 2025 ist erledigt.
    • Die E-Bilanz 2025 könnte erstellt und übertragen werden, wenn Du die offenbar vorhandenen Fehler beseitigst.
    • Die Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuererklärung 2025 kann das Programm nicht übermitteln, was auch zu der besagten Meldung führt. Es kann dahingestellt bleiben, dass Du nicht sagst, bei welcher der beiden Vorgänge die Meldung auftauchte.

    Bei der Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuererklärung für 2025 wird es dann an dem von Dir beschrriebenen Updates liegen. Kann man mit denen noch vor 31.07. rechnen?

    Den einzelnen Updateinfos (bitte siehe dort!) sind den tatsächlichen/erfolgten Änderungen mögliche kommende Vorhaben unter "In Vorbereitung:" vorangestellt. Bisweilen tauchen inzwischen geplante Vorhaben unter "Aktuelle Änderungen:" auf obwohl sie tatsächlich keine aktuellen Änderungen sind sondern zukünftige. Diese Vermischung schürt Erwartungen der User, dass diese nun auch tatsächlich und in kurzer Zeit umgesetzt werden und Anfragen von Usern zu genauen Terminen sind die Folge, weil sie sich in der eigenen Planung darauf verlassen wollen.

    Tatsächlich können über die dort genannten unverbindlichen Angaben keine darüber hinausgehenden verlässlichen Zusagen gemacht werden, selbst dann nicht wenn sie im Bereich der "Aktuellen Änderungen" stehen.

    Das Beispiel der Linuxversion, die schon lange zuvor Angekündigt war, bis nach Jahren dann aber doch nur eine (nicht für den produktiven Einsatz vorgesehene!) erste Beta-Version erschien, lässt sich bei der angekündigten Gewerbesteuererklärung fortsetzen, zu der die Übertragung schon mal funktionierte, wobei allerdings die Daten nicht durch das Programm eingetragen wurden. Das hatten sich User natürlich anders vorgestellt.

    Ob die (in den kommenden Tagen verfügbare) Gewerbesteuererklärung mehr als eine Ausfüllhilfe zur Übertragung sein wird und wieviele der "kommenden Tage" es sein werden bis sie erscheint kann ich selbst an Hand der offen gelassenen Versionsendziffer (20.1x) nicht ablesen.

    Bei der E-Bilanz habe ich jetzt das Problem das die BVV "die gefundene Werte eintragen" der Jahresüberschuss falsch übernommen wird. Es wird der Wert vom Jahresabschluss 2025 eingetragen. Wahrscheinlich fehlt hier die Eröffnungsbuchung? Oder die Eröffnungsbilanz? Oder ich muss ein Wirtschaftsjahr 2024 mit Null eintragen? 2025 ist das erste Jahr der Erklärung. Soll ich dafür einen neuen Thread eröffnen?

    Ja, bitte dafür im passenden Forenbereich einen neuen Thread eröffnen und bitte gleich mit genauer Beschreibung was Du bereits getan hast, statt Mutmaßungen was evtl. fehlt.

    "Es wird der Wert vom Jahresabschluss 2025 eingetragen." Selbstverständlich wird der Jahresüberschuss 2025 eingetragen, der sich aus der Buchhaltung ergibt.

    "Wahrscheinlich fehlt hier die Eröffnungsbuchung?" soll heißen, du hast keine Vorträge gebucht?
    Siehe dazu die Hilfe "Eröffnungsbilanz, Anfangsbestand, Eröffnungskontenstand, Gründungsbilanz erstellen"

    Alles weiter dazu bitte getrennt erfragen.

    Erst einmal eine Frage zur Signatur. Ich habe Kontenrahmen u.s.w. beim Profil über mich eingetragen. Ist das dann auch die Signatur? Oder muss ich das nochmal irgendwo eintragen?

    Die Signatur erscheint unterhalb jedes Deiner Beiträge, anders als die Profilangaben.

    Bitte dazu der Anleitung auf meiner Pinwand unter "Vorschlag für eine Signatur-Zeile" folgen. Dort am Ende ist ein Link, der Dich direkt zu den Signaturangaben Deines Profils führt.

    Bitte die Hinweise auf meiner Pinwand lesen und eine eigene Signatur erstellen, wie dort im untersten Beitrag vorgeschlagen.
    Konversationen (= PM) nur in Ausnahmefällen starten. Fragen und Antworten helfen nur im Forum auch anderen Usern.
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  • Hallo Starter10,

    Um Taxoloops Erklärungen bei Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung nochmal deutlicher herauszustellen:

    Diese kann das Programm aktuell nicht ans Finanzamt absenden, und wenn dann wären dies nach aktuellem Stand auch nur die Daten, die man manuell eingibt -- es wird also aktuell noch nichts daraus aus der laufenden Buchhaltung berechnet oder übernommen.

    Daher meine Empfehlung: Löse zunächst alle noch offenen Fragen bzgl. der Buchhaltung, etc. sodass die fehlerfreie E-Bilanz mit dem Programm abgegeben werden kann. Dann solltest du auch alle Daten parat haben, um die beiden Steuererklärungen über die Webformulare auf elster.de einzureichen, die vermutlich aktuell noch etwas benutzerfreundlicher sind als die womöglich demnächst verfügbare Abgabe-Funktion im Programm.

    Viele Grüße
    Tobias

    SKR 04, Soll-Versteuerung, Bilanz, GmbH (mit eingebrachtem Einzelunternehmen)

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    @Alle

    Die GewSt. erscheint vermutlich morgen/übermorgen. Das KöSt.-Formular wird es wohl nicht bis zum 31.7. schaffen, da noch viele Punkte, die fachlich abzuklären sind.

    Die GewSt. enthält dann eine Ausfüllhilfe für das Hauptformular und kennt kontenbezogen einstellbar folgende Parameter, bekannte DATEV-Konten sind bereits vorkonfiguriert:

    1) Die Formularposition

    2) Gewinnermittlungskorrektur:

    Keine

    Hinzurechnung

    Kürzung.

    3) Beteiligungsfall:

    Keine

    Beteiligungsertrag/Dividende

    Veräußerungsgewinn / Veräußerungskomponente

    Nicht abziehbare Gewinnminderung

    Laufender Beteiligungsaufwand

    Wertaufholung einer Darlehensforderung

    Die Berechnung erfolgt in Abhängigkeit vom Firmentyp, Beispiel Beteiligungsertrag / Dividende:

    Ertrag oder Bezug aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft. Nur wählen, wenn § 3 Nummer 40 EStG und § 3c Absatz 2 EStG oder § 8b Absatz 1 KStG einschlägig sind. Bei einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft werden 40 % gekürzt. Bei einer Kapitalgesellschaft ist zusätzlich zu prüfen, ob der Bezug nach § 8b KStG begünstigt ist. Dann werden 100 % gekürzt und 5 % getrennt hinzugerechnet; bei nicht begünstigtem Streubesitz erfolgt keine §-8b-Korrektur.

    Damit geht das Programm über vieles hinaus, was andere Programme anbieten.

    Die zumeist nicht benötigten Anlagen BEG

    Beteiligung an Körperschaften
    Anwendung des § 9 Nummer 2a, 7 oder 8 beziehungsweise
    des § 8 Nummer 5 GewStG;
    Anwendung des § 7a GewStG bei einer Organgesellschaft

    und Anlage ÖHG zur Spartentrennung
    für Unternehmen im Sinne des § 7 Satz 5 GewStG (auch soweit Organgesellschaft) und für Gesellschaften
    oder Betriebe gewerblicher Art (BgA), die Organträger solcher Gesellschaften sind,

    sind noch nicht verfügbar, in diesem Fall MeinElster verwenden.

    Bei EMU müssen die Summen selber übertragen werden.

    Die Beträge des Autors dienen ausschließlich dem Zweck der Information oder Meinungsäußerung und stellen keine rechtliche oder andersweitige Beratung oder Zusicherung dar.

    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

  • erscheint vermutlich morgen/übermorgen.

    Also vermutlich spätestens heute.

    Ich bin gespannt, ob mir ein Update angeboten wird, wenn ich später wieder am Programm bin.

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  • Ich bleibe bei meiner Empfehlung, sich nicht auf Funktionen zu verlassen, bevor sie tatsächlich umgesetzt sind und man diese auch selbst geprüft hat.

    So haben ich bei meinen Mandanten auch dieses Jahr alle Termine eingehalten und bin unabhängig von mutmaßlichen Terminen der Programmentwicklung.

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    Was die erfragten Zusammenhänge zu Programmversionen und Lizenzen anbelangt, sind diese oben dargestellt.
    Zur besagten Meldung zu noch nicht vorhandenen Funktionen ist inzwischen auch klar, dass diese aus den Versuch entstand eine nicht vorhandene Funktion zu nutzen, was nichts mit der Programmversion oder der Lizenz zu tun hat.

    Zu möglichen kommenden Funktionen und Programmversionen können keine verbindlichen Zusagen gemacht werden und welchen Nutzen es haben soll, unverbindliche Termine zu erhalten ist auch deutlich geworden.

    Das Thema dürfte damit erledigt sein und ich schließe es.

    Sobald Funktionen umgesetzt sind wird es gewiss ein Update geben auf welches im Programm und auf der Update-Seite (außerhalb des Forums) und auch im Unter-Forum (i. d. Regel eine Kopie des Eintrags der Update-Seite, teilweise verzögert) dazu ein Hinweis erscheinen. Das sollte genügen.

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  • Taxoloop July 27, 2026 at 1:23 AM

    Closed the thread.
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    wiko-services.de

    Taxoloop

    Die Ankündigung „vermutlich morgen/übermorgen“ war keine verbindliche Terminzusage, sondern der Hinweis, dass die GewSt-Ausfüllhilfe noch vor dem 31. Juli bereitgestellt werden soll.

    Die Entwicklung und abschließende Prüfung eines neuen Moduls ist zudem nicht mit regelmäßig wiederkehrender Büroarbeit vergleichbar. Wenn ein Update am Freitag nicht mehr fertig geprüft veröffentlicht werden kann, halte ich es auch nicht für ungewöhnlich, dass es erst am folgenden Montag erscheint. Mit regulären Updates am Samstag oder Sonntag sollte grundsätzlich nicht gerechnet werden.

    Das Update mit der GewSt-Ausfüllhilfe ist jetzt online

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