Konto erscheint in Bilanz in falscher Kategorie

  • Hallo,

    In Vorbereitung des Jahresabschlusses habe ich eine noch nicht bezahlte Verbindlichkeit (Rundfunkbeitrag) auf
    3501 "Sonstige Verbindlichkeiten - Restlaufzeit bis 1 Jahr" (SKR04)
    umgebucht.

    In der PDF-Bilanz taucht diese nun in den Passiva unter
    C. Verbindlichkeiten
    6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
    auf.

    Das sind aber meinen Recherchen nach die 34xx-Konten, während hier für 3501 sowas wie "Sonstige Verbindlichkeiten" stehen sollte, oder?

    Übersehe ich etwas oder habe ich (was mir aber nicht bewusst wäre) irgendwo etwas verstellt?

    Viele Grüße
    Tobias

    SKR 04, Soll-Versteuerung, Bilanz, GmbH (mit eingebrachtem Einzelunternehmen)

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    Soweit ich es durchgesehen habe, ist das Konto 3501 im DATEV SKR 04 wie von Dir als richtig befunden zugeordnet. Warum es tatsächlich in Taxpool anders zugeordnet ist und seit wann dies ggf. verändert wurde weiß ich nicht. Offenbar hat das Konto bei keinem meiner Mandanten einen Saldo beim Abschluss oder ich habe die merkwürdige Zuordnung nicht entdeckt. :/

    Da das genannte Konto Standard ist, sollte es im Programm wohl schon auch geändert werden. Siehe dazu aber auch andere Änderungsvorschläge, zu denen bislang keine Umsetzung erfolgte.

    Für die Verbindlichkeit (Rundfunkbeitrag) würde ich diese unter "4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" bilanzieren, wo sie auch auftauchen, wenn Kreditorisch gebucht wird (z. B. 6420 Beiträge an Kreditor) und die Verbindlichkeit somit automatisch unter Konto 3300 "Verbindlichkeiten aus Lief. und Leist." erscheint.

    Auf die zu hinterfragende Notwendigkeit, Verbindlichkeiten nach Laufzeit aufzuteilen mag ich hier nicht näher eingehen.

  • Hallo,

    Danke für die Analyse!
    Deinem Link nach zu urteilen scheint die falsche Zuordnung in der Tat schon länger zu bestehen.

    Ich hatte erst überlegt, kreditorisch zu buchen, aber habe mich (im Kopf) damit schwer getan diesen "Beitrag" als "Leistung" einzuordnen. Aber ja, dann mache ich das einfach, dann verschwindet der Extraposten sogar ganz in der Bilanz.

    Viele Grüße
    Tobias

    SKR 04, Soll-Versteuerung, Bilanz, GmbH (mit eingebrachtem Einzelunternehmen)

  • Wenn ich die Beschreibung richtig deute, war die Verbindlichkeit bislang nicht (beispielsweise auf 6420 Beiträge) erfasst/gebucht. Ein Umbuchen wäre nur möglich, wenn zuvor gebucht war.

    Nun, bei den Vorbereitungen zum JA war die Verbindlichkeit aufgefallen und eine Möglichkeit entdeckt worden, Verbindlichkeiten nach Laufzeiten getrennt zu buchen wobei es vermutlich keine Notwendigkeit dazu gibt. Aus dem Rundfunkbeitrag kann eine Verbindlichkeit, mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr nicht entstehen. Selbst bei einer freiwilligen Vorauszahlung für 12 Monate liegt keine solche Verbindlichkeit vor.

    Je nach Zahlungsweise fällt es mir schwerer in den künftig fälligwerdenden Beiträgen eine Verbindlichkeit zu erkennen, als die quartalsweisen Abbuchungen mit einer Leistung in Zusammenhang zu sehen.

    Bei meinen Bilanzierern wird der Beitrag in 3-monatigen Intervallen abgebucht, wobei die Zahlung in der Mitte eines Intervalls erfolgt, Weder wird der 1,5-fache Monatsbeitrag für den abgelaufenen Teil des Intervalls (bereits erhaltene Leistung) als Verbindlichkeit, noch der 1,5-fache Monatsbeitrag für kommende Zeiten als Vorauszahlung (weil Zahlung vor leistung) gebucht. Die 3-Monats-Zahlung wird als Aufwand erfasst und fertig.

    Ich wüßte nicht, woraus sich eine Verbindlichkeit für die Bilanz daraus ergeben soll.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • Hallo,

    Stimmt, bei "umgebucht" war ich ungenau, mein Fehler.

    Zur Erläuterung:

    Meine GmbH wurde in 08/2025 gegründet und ich habe sie dann im Herbst beim "Beitragservice" (früher GEZ) angemeldet, mit jährlicher Vorauszahlung (weniger Buchungsaufwand) und mit SEPA-Mandat zur Abbuchung.

    Mitte Dezember kam dann der Abbuchungsbescheid (für den 01.01.2026), gleich für 08/2025-12/2025 und für ganz 2026 in einer Summe.

    Den Anteil 2025 habe ich dann mit Bescheiddatum 6430 an 3501 gebucht.

    Am 02.01.2026 erfolgte dann die Abbuchung, die ich dann mit dem Datum als Splitbuchung an Bank

    6430 an 1800
    3501

    gebucht habe, um also den Anteil 2026 gleich als Aufwand und die Verbindlichkeit aus 2025 zu erfassen und auszugleichen.

    Viele Grüße
    Tobias

    SKR 04, Soll-Versteuerung, Bilanz, GmbH (mit eingebrachtem Einzelunternehmen)

  • Danke für die Erläuterung. Jetzt kann ich das nachvollziehen. In diesem Fall würde ich im Grunde genau so buchen, allerdings den Beitrag auch unter Beiträge (Kto 6420) erfassen.

    Es werden ja sicher weitere Beiträge auflaufen, so dass 6430 "Sonstige Abgaben" nicht etwa wegen dieser einen Buchung verwendet wird.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • Hallo,

    Ja, über 6420/6430 kann man vermutlich debattieren. 🙈

    Ich werde das aber wohl noch auf eine kreditorische Buchung ändern, dann landet die 2025er-Buchung in 3300 VLL und ich bin 3501 und die ursprüngliche Problematik mit den "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen" los.

    Viele Grüße
    Tobias

    SKR 04, Soll-Versteuerung, Bilanz, GmbH (mit eingebrachtem Einzelunternehmen)

  • Auch das Anlegen des Kreditors für nur eine Buchung im Jahr würde ich nicht machen sondern an 3307 (müsste Verbindl. ohne VSt sein) buchen.

    Ich bin Freund davon, möglichst schlanker Kontenpläne bei meinen Mandanten. Das gilt für Sach- wie auch Personenkonten. Eine aufgeblähte Anzahl an Konten bringt oft mehr Nachteile als differenzierte Konten zu buchen einen Mehrwert schafft.

    Ja, über 6420/6430 kann man vermutlich debattieren

    Kann man, muss man aber nicht. :)
    Aufwand bleibt Aufwand, egal auf welchem der Konten. Hierbei macht man es, wie es einem in den Kram passt.

    In meinen Anfängen - vor gut 30 Jahren - war ich auch versucht, jedem Sachverhalt möglichst ein "besonders gut passendes Konto" nach seiner Bezeichnung zukommen zu lassen. Erst später habe ich verstanden, dass man nach Kontenzweck entscheidet, wofür man diese aber auch kennen muss selbst wenn sie nicht aus der Bezeichnung hervorgehen.

    Weiter viel Erfolg!

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    • Official Post

    Offenbar erledigt sich das Problem durch die Verwendung der zum Sachverhalt besser passenden Konten.

    Ich lasse den Thread jedoch noch offen, da die Zuordnung beim Konto 3501 tatsächlich nicht dem Standard entspricht, damit dies ggf. noch korrigiert wird. Vielleicht schaltet sich modular dazu ein.

  • Hallo!

    Danke, Taxoloop! Ja, ich werde das Problem für mich erstmal durch Nutzung eines VLuL-Kontos umschiffen, aber dauerhaft wäre die richtige Zuordnung von 3501 (und ggf. anderen Konten) in der Bilanz natürlich wünschenswert.

    Viele Grüße
    Tobias

    SKR 04, Soll-Versteuerung, Bilanz, GmbH (mit eingebrachtem Einzelunternehmen)

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