Daten Betriebsprüfung (GDPdU-Export) beim Finanzamt nicht lesbar

  • Hallo zusammen,

    ich habe

    1. Die betroffenen Buchungen der Wirtschaftsjahre in Journal überführt und das Jahr abgeschlossen und
    2. über die [Datei], [Export] und [Daten Betriebsprüfung ...] für jedes Wirtschaftsjahr die Exportdaten aufbereiten lassen und die hieraus generierten Dateien wie folgt an die Finanzverwaltung gesendet.

    Nunmehr folgte vom Finanzamt die Rückmeldung, dass die Daten nicht einzulesen sind.

    Welche Gründe kann das haben bzw. konnte die Aufbereitung ggf. falsch gehandhabt worden sein?

    Vielen Dank für die Rückmeldung.

    Viele Grüße

    Harri

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    Hallo Harri,

    es gibt alle paar Jahre immer mal Fragen dazu, wobei die genauen Hintergründe stets ungeklärt blieben. Siehe in den entsprechenden Beiträgen.

    Warum beim FA einfache txt-Dateien nicht einlesbar sein sollen kann bisher nicht nachvollzogen werden.

    Vielleicht hilft es Dir, wenn Du im Beitrag #4 von modular im Thema "Daten Betriebsprüfung (GDPdU-Export) beim Finanzamt nicht lesbar" nachliest und dort gestellte Rückfragen hier beantwortest.

    Bei mir funktioniert der Export jedenfalls und die einzelnen Textdateien sind korrekt. Inwieweit ein Einlesen beim FA Probleme bereitet kann ich nicht prüfen. Dazu sollte das FA nähere Angaben machen können, was genau nicht funktioniert und weomit sie die Daten einlesen (Programm und Version).

    Ich würde aber dem nicht weiter nachgehen, denn die verlangten Daten müssen nicht zwingend in einem GDPdU-Export übergeben werden. Hierzu sollte man sich mit dem FA in Verbindung setzen und klären, ob Excel-Dateien (siehe hier) akzeptiert werden.

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    Bei Excel-Export am Besten diese Einstellung (Abbildung) aktivieren (ermöglicht das Berechnen in LibreOffice/Excel).

    Ansonsten geht auch csv-Export.

    Es ist bald zu erwarten, dass es ähnlich wie bei Kassenprogrammen, ein Datenformat zur Prüfung gibt, das vom BMF vorgegeben wird.

    Der bisherige GOBD-Export nimmt als Grundlage ein Format von 2002 eines externen Auditprogramms, das meiner Neinung nach suboptimal ist.

    Die Beträge des Autors dienen ausschließlich dem Zweck der Information oder Meinungsäußerung und stellen keine rechtliche oder andersweitige Beratung oder Zusicherung dar.

    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

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