Das nötige Verständnis der Konten und ihrer Funktionen wurde bereits in dem anderen Thema (siehe Beitrag von lisari) schon angesprochen. Daraus wurde wohl nicht gelernt.
@taxloop:
Die erste Anfrage war aus dem Januar; bis heute hat sich daraus schon eine gewisse Lernkurve ergeben.
Wer im Wasser erste Schritte macht, wird nicht gleich schwimmen können.
Ich denke, dass ich einfache Eingangs- und Ausgangsrechnungen inzwischen richtig erfasst habe und fange nun an die Zahlungen zuzuordnen.
Die Erfassung der Belege im Reiter Rechnung (Modul Kunden-/Lieferantenverwaltung) macht dies ja recht einfach möglich (wenn die Konten nicht wären). Über den Menüpunkt Zahlungen geht es nun weiter mit meiner Erfahrungs- und Lernkurve (und den ersten Schritten) im Buchhaltungsprogramm Taxpool.
modular;
Vielen Dank für den Link zum Artikel zur Abgabe von Strom an Ladesäulen. Die Informationen daraus sind echt hilfreich, denn:
Damit wird klar, dass es sich um eine Lieferung handelt.
Als steuerrechtliche Definition wird in der ´Self-Bill´ die Lieferung von Strom angegeben und das der Empfänger die Mehrwertsteuer leistet.
Deckungsgleichheit - also geklärt.
Es gibt also scheinbar zwei wesentliche Komponenten (ohne Gewähr), falls Du den Strom verkaufst,
Dies zu durchblicken, war u.a. der Grund für meine Anfrage - und natürlich das entsprechende Konto herauszufinden.
Der Ladekunde, also derjenige, der an einer öffentlichen Ladestation Strom für sein E-Auto zapft, zahlt in der Regel nicht in bar, noch erhält er direkt vom Ladestationsbetreiber eine Rechnung für die bezogene Menge Strom. Der Ladestationsbetreiber und der Ladekunde kennen sich nicht, sie sehen sich nicht einmal.
Der Ladekunde nutzt eine "Ladekarte" seines ausgewählten Anbieters und die bezogene Menge Strom wird dann über Roaming Verfahren über einen, nennen wir ihn, hier der Einfachheit halber, einmal `Abrechnungsdienstleister´ (der Österreicher) bezahlt. Der Abrechnungsdienstleister streicht seine Dienstleistungspauschale durch Abzug von einem vereinbarten Vergütungssatz ab, erstellt dazu die vorgenannte ´Self-Bill´ für den Ladestationsbetreiber und zahlt den Erlös auf dessen Bankkonto.
(Dienstleistungspauchale - daher die Unsicherheit, welches Konto richtig ist: Lieferung oder Leistung. Aber das ist ja nun geklärt.)
Aus den Tiefen des Betriebsvertrags mit dem Österreicher gelesen, heißt es dann dort so ähnlich:
Quote
Der Mandant ist Eigentümer der Ladestationen und räumt der xxx gmbh mit Abschluss dieses Vertrages eine zeitlich auf die Dauer des
nämlichen Vertrages begrenzte, jedoch räumlich und kundenseitig nicht begrenzte Nutzung an nämlichen Ladestationen ein, damit xxx nämliche Ladestationen Dritten verfügbar machen kann.
Dem Mandanten obliegt die Definition der an xxx zu verrechnenden Gebühren und Eigenschaften sowie eventuellen Zugangsbeschränkungen der Ladestation.
Die xxx verpflichtet sich die durch den Mandanten bereitgestellten Ladestationen in ein Ladestationsverzeichnis aufnehmen und so zu
vermarkten, dass eine möglichst hohe Auslastung an den Ladestationen erreicht werden kann. ...
xxx wird zudem mit E-Mobility Providern eigene Zugangsverträge abschließen und erhalten, um den Endkunden dieser Provider einen
Zugang zu den durch den Mandanten bereitgestellten Ladestationen zu ermöglichen. ...
xxx wird die Abrechnung der Leistungen auf eigene Rechnung und eigenes Risiko gegenüber den E-Mobility Providern und Endkunden
durchführen und eine monatliche Gutschrift der durchgeführten Ladeverträge mit einem Einzelladenachweis an den Mandanten erstellen.
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Ist der Österreicher nun also mein Lieferant oder mein Kunde, von dem ich die ´Gutschrift´ erhalte und wie würde die hier erhaltene Gebühr dann richtig kontiert werden?
Für mich klang dann " 8315 Erlös aus im Inland steuerpflichtige EU-Lieferungen 19% Ust. (SKR03)" richtig.
Kann es sein, dass ich den Österreicher dann falschverstandener Weise als Lieferant angelegt habe?
Mir war ja aufgefallen, dass der Betrag im Bericht negativ erscheint.
Aber wie gesagt, ich stehe noch mit den Füßen im Wasser - und habe noch einiges vor mir, bis ich leidlich schwimmen kann. Daher bitte ich um Nachsicht, wenn meine Gedanken und Rückschlüsse nicht denen von Profis entsprechen.
Ich schätze die Autoren und ihre Inhalte in diesem Forum sehr. Denn deren Beiträge sind umfassend und betrachten in den Erklärungen auch die "Randbereiche", deren Zusammenhänge sich für Anfänger somit besser erschließen. Vielen Dank dafür!
@Wiko: Wir schnacken noch...