Hallo Naturbu,
der SKR 49 ist zwar veraltet und wurde bei DATEV abgekündigt, wer will kann den aber weiterhin verwenden. Soll aber der JA ggf. doch bei einem StB erstellt werden müssen - etwa weil ein Laie es schließlich doch nicht vollbringt - dürfte es schwer werden einen StB zu finden. Er kann nämlich die nach SKR 49 erfolgten Buchungen nicht mehr in seinem System verarbeiten. Die getane Arbeit wäre dann nutzlos.
Dies nur als Hinweis zur Tragweite der Entscheidung für den veralteten Kontenrahmen.
Im nach wie vor vorhandenen SKR 49 in Taxpool gibt es kein Konto "Kontoführung". Es gibt auch keine Buchungsvorlage "Kontoführung". Du meinst vermutlich das Konto 4712 "Nebenkosten des Geldverkehrs", bzw. die Buchungsvorlage "Bankgebühren", die dieses Konto verwendet. Das Konto 4712 "Nebenkosten des Geldverkehrs" ist allerdings standardmäßig (auch in Taxpool) den Betriebsausgaben in der EÜR zugeordnet. Es erscheint nicht unter den "sonstigen Konten". (Bitte beachte die Hinweise in meiner Signatur!)
Wenn dies bei Dir doch so ist, dann wurden die Kontenzuordnungen bereits verändert/verfälscht. Dem würde ich an Deiner Stelle zuerst nachgehen um Klarheit darüber zu erlangen, welche Einstellungen wieder auf Standardwerte zu korrigieren sind. Es könnte allerdings einfacher sein, eine neue "Firma" (einen neuen Mandanten) mit unverändertem Standard-Kontenrahmen anzulegen.
Es steht Dir natürlich frei, die Einstellungen zu den Konten selbst vorzunehmen, wenn Du sicher bist, was Du tust.