Posts by Taxoloop

    Ich habe nachgesehen, Du nutzt den SKR 03.

    Wenn Du die entsprechenden Beträge auf den passenden Konten buchst, ergeben sich die Eintragungen für die EÜR in Taxpool automatisch.

    1880 Unentgeltliche Wertabgaben an

    8924 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung) und
    8921 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19% USt (Kfz-Nutzung)

    Bitte lege Dir eine Signatur an.

    Vorschlag für eine Signatur-Zeile mit wichtigen Infos für Fragen zur Buchhaltung.

    Um nicht bei Fragen erst auf Deine Profilseite gehen zu müssen und dort unter "Über mich" nachzusehen unter welchen Vorgaben eine Antwort benötigt wird, lege bitte eine Signatur in Deiner Benutzerkonto-Verwaltung unter Signatur (Link führt direkt ziu Deinen Signatureinstellungen) an.

    Bitte die folgenden Daten eintragen. Die Angaben in Klammern brauchen nicht aufgenommen werden, sie dienen hier nur dem leichteren Verständnis der Begriffe.

    Zum verwendeten Kontenrahmen

    SKR 03
    SKR 04
    SKR 49

    Für Fragen nach grundsätzlichen Buchungsangaben (z. B. Aufwandskonto an Bank) ist dies zwar entbehrlich, eine Angabe schadet aber nicht.

    Zur Umsatzsteuerberechnung (= Versteuerungsart)

    SOLL-Versteuerer (= Berechnung nach vereinbarten Entgelten)
    IST-Versteuerer (= Berechnung nach vereinnahmten Entgelten)
    Kleinunternehmer (nach § 19 UStG)
    Differenzbesteuerung (nach § 25a UStG und ggf. angewendeter Besteuerung nach der Gesamtdifferenz § 25a (4) UStG)

    Zur Gewinnermittlungsart

    EÜR (= Einnahmenüberschussrechnung, auch als 4/3-Rechnung benannt)
    Bilanz

    Zur Unternehmensform / Rechtsform

    Kapitalgesellschaft (z. B.: GmbH, UG, AG, KGaA, eG)
    Einzelunternehmen (evtl. auch e.K.)
    Personengesellschaft (z. B.: OHG, KG, GbR = Gesellschaft bürgerlichen Rechts, auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet)

    Zu weiteren Besonderheiten

    Hier können z. B. genannt werden:
    - freiberufliche Tätigkeit (§ 18 EStG! Nicht mit umgangssprachlichen Bezeichnungen Freiberufler, Freischaffender, Freier Mitarbeiter, etc. verwechseln.
    - Buchung mit/ohne Personenkonten. (Personenkonten sind Debitoren/Kundenkonten und Kreditoren/Lieferantenkonten)

    - ...

    Beispielzeile

    Wenn mit dem Kontenrahmen SKR 03 bei USt-Berechnung nach IST-Versteuerung für eine EÜR eines Einzelunternehmen gebucht wird, und dessen freiberufliche Tätigkeit (als Arzt), sowie Buchhaltung ohne Debitoren/Kreditoren zum Ausdruck gebracht werden soll könnte die Signatur so aussehen:

    SKR 03, IST-Versteuerung, EÜR, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätig (Arzt), ohne Personenkonten

    Was alles in Deine Signatur gehört ist Dir nun klar.

    Es gibt keinen besseren Zeitpunkt als es jetzt zu erledigen! Um Deine eigene Signatur anzulegen klickehier.

    Danke!

    wenn voraussichtlich in 1-2 Wochen das E-Auto geliefert wird

    entscheidest Du doch erst im JA 2026 welche AfA Du anwenden willst. Bis dahin werden die o. g. automatischen Anlagebuchungen vielleicht möglich sein.

    Wenn nicht lässt sich der AfA-Plan bei Verwendung der AfA-Methode "Manuell" erstellen. Gerade bei den fix vorgegebenen %-Werten gemäß obiger Tabelle solltest Du das leicht hinbekommen.

    Alle Infos zur Arithmetisch-degressive Abschreibung finden sich im zitierten § 7 (2a) EStG.
    Wenn noch was unklar dazu ist, einfach Fragen. Dazu bitte ein neuen Thread im Passenden Forenbereich eröffnen.

    Dank der Info von modular habe ich nachvollzogen, dass in der Anlage AVEÜR 2025 in Zeile 47 (Feld 407) ein Eintrag zu machen ist.

    Es ist also auf jeden Fall ein Eintrag (JA/NEIN in Taxpool bzw. 1/2 im Formular) zu machen.
    Wenn ich es richtig deute ist dazu in den Formularen nicht bei allen (also nicht bei jedem einzelnen) Elektrofahrzeug ein Eintrag zu machen, sondern JA anzugeben, sobald ein E-Fahrzeug im Bestand ist.

    Der Hinweis "... pro Anlage eine neue Einstellung ..." irritierte mich. Und ich schaute mir die Umsetzung mit einigen Tests an.

    Das Ankreuzfeld in der Auswahl bezieht sich auf die jeweils aktive Anlage-Zeile und befüllt wohl nicht nur die o. g.Formularabfrage nach mindestens einem E-Auto. Besser wäre dann aber das Kästchen (wie "Aktiv" und "Gültig") in die Tabelle aufzunehmen damit ohne alle anzuklicken ersichtlich ist was bei welcher Anlage dazu eingestellt ist.

    Die individuelle Einstellung je Anlage eröffnet bei betreffenden Anlagen (E-Autos) die besonderen Abschreibungsmöglichkeiten in den automatischen Anlage-Buchungen zu berücksichtigen. Soweit ich getestet habe sind aber die für 2025 geltenden Möglichkeiten nicht ausreichend umgesetzt.

    Für Anschaffungen ab 01.07.2025 bis 31.122027 (jeweils inklusive) gilt

    1. Degressive AFA auf bewegliche WG, somit auch auf PKW, selbst wenn kein E-Auto. Siehe § 7 (2) EStG
    Eine Anlage am 01.07.2025 führt aber zu folgender Meldung

    Hier ist wohl der neue Gültigkeitszeitraum in 2025 nicht beachtet/eingepflegt worden. Evtl. sollten auch auf die historischen Zeiträume in solchen Meldungen verzichtet werden, damit nicht die Meldungen der jeweiligen Gesetzeslage angepasst werden müssen. Ein "Die degressive Abschreibung ist im angegebenen Zeitraum nicht möglich." wäre zeitlos. Ggf. ein Hinweis auf die Hilfe, wenn die auch dort unvollständige Tabelle (in aktueller PDF auf Seite 49) aktuallisiert/fortgeführt wird.


    2. Arithmetisch-degressive Abschreibung, details siehe folgend

    Quote from EStG § 7 (2a)

    (2a) 1Bei Elektrofahrzeugen nach § 9 Absatz 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, die zum Anlagevermögen gehören und nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft worden sind, können abweichend von Absatz 1 oder 2 als Absetzung für Abnutzung die folgenden Beträge in Prozent der Anschaffungskosten abgezogen werden: im Jahr der Anschaffung 75 Prozent, im ersten darauf folgenden Jahr zehn Prozent, im zweiten und dritten darauf folgenden Jahr jeweils fünf Prozent, im vierten darauf folgenden Jahr drei Prozent und im fünften darauf folgenden Jahr zwei Prozent. 2Satz 1 kann nur angewendet werden, wenn der Steuerpflichtige keine Sonderabschreibungen für das Wirtschaftsgut in Anspruch genommen hat. 3Absatz 1 Satz 4 gilt nicht.

    Hier müsste eine neue AfA-Methode mit Tabelle hinterlegt werden, die folgendes berücksichtigt, wobei der Anschaffungsmonat im ersten Jahr ohne Berücksichtigung bleibt, keine Zeitanteilige Kürzung.

    AbschreibungsjahrProzentsatz
    Jahr der Anschaffung75 %
    1. Folgejahr10 %
    2. Folgejahr5 %
    3. Folgejahr5 %
    4. Folgejahr3 %
    5. Folgejahr2 %
    Gesamt über 6 Jahre100 %

    Allerdings gilt diese AfA-Möglichkeit nur für Elektrofahrzeuge nach § 9 Absatz 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.

    "... Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge)"
    Nicht jedes Hybridfahrzeug fällt darunter.

    Die Regelung zu GWG kann angewendet werden, dann aber wie es verlangt wird, nämlich "in voller Höhe". Die Regelung gestattet nicht, die AHK aufzuteilen.

    Quote from EStG § 6 (2) Satz 1

    Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, ...

    Mit Anwendung der GWG-Regelung hat also das Wirtschaftsgut keinen Wert mehr (Betriebsvermögen = 0,00).

    Statt den üblichen Buchungen bei einem Anlage-Verkauf, bei dem ein Buchwert zu verrechnen wäre, gibt es diesen hier nicht. Sollte also ein vorhandenes GWG verkauft werden, fällt der Ertrag i. H. des Verkaufspreises an. Das Konto "Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn)" oder "Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn)" wird nicht bebucht, da es keinen Buchwert mehr gibt.

    Die GWG-Regelung soll ja gerade dafür sorgen, dass nicht für jedern Kleinkram AfA berechnet werden muss. Statt dessen wird daraus eine gewöhnliche Betriebsausgabe und zwar in voller Höhe der AHK. Besonderheit gegenüber z. B. einem Taschenrechner für 20 €, den man als Bürobedarf in den Aufwand bucht, sind die Aufzeichungserfordernisse ab 250 €, weswegen GWGs in einem besonderen Konto gebucht werden.

    Quote from EStG § 6 (2) Satz 4 und 5

    Wirtschaftsgüter im Sinne des Satzes 1, deren Wert 250 Euro übersteigt, sind unter Angabe des Tages der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder des nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretenden Werts in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen. Das Verzeichnis braucht nicht geführt zu werden, wenn diese Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind.

    Dafür verwendet man das Konto "Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter", sofern man sicher ist, dass alle GWG auch sofort in den Aufwand sollen.

    Da die Entscheidung, ob vielleicht doch für die GWGs des Jahres besser ein Sammelposten genutzt werden soll oder sie sogar als gewöhnliche Anlage mit AfA behandelt werden sollen, erst am Jahresende ansteht, können GWGs auch erst aktiviert und am Jahresende abgeschrieben oder als Sammelposten behandelt werden.

    Der USt-Schlüssel dürfte, weil die Marge mit 19% zu buchen ist vielleicht nicht Ziel der Abfrage - jedenfalls nicht das einzige - sein. Es könnte eine (noch nicht vorhandene) Abfrage nach Eingangsumsatz und Verkaufspreis zum jeweiligen Vorgang ausgelöst werden um die Marge zu berechnen, die dann (statt des VK-Preises) der 19 %-igen USt unterworfen wird, wobei dann auch gleich die entsprechenden Konten Umsatzerlöse nach §§ 25 und 25a UStG ..." (19 % bzw. ohne USt) verwendet werden.
    Die allgemeine Abfrage könnte also nur steuern ob eine zusätzliche Abfrage bei jenen aktiv wird, die die Differenzbesteuerung nutzen und um allen anderen dies zu ersparen - richtig erkannt!

    Dass die Darstellung nicht auf noch aktuelle Anlagen beschränkt werden kann gefällt mir auch nicht. Allerdings nutze ich die Sortiermöglichkeiten der Auswahl durch "klick" auf eine der Spalten-Titel.

    Durch klick auf die Inventarnummer wird nach dieser aufsteigend sortiert, mit einem weiteren klick darauf wird absteigend sortiert. Ausgehend davon, dass die Inverntarnummer laufend (chronologisch) vergeben wird ergibt sich so die Möglichkeit, die Anlagen so zu sortieren, dass die jüngste oben steht.

    Andere Sortiermöglichkeiten ergeben sich über die anderen Spalten die standardmäßig angezeigt werden und weitere Möglichkeiten schafft man sich durch das Hinzufügen von Spalten über die Schaltfläche "Listenansicht...".

    Hier kann man auch Spalten mit Werten aus den Zusatzdaten darstellen lassen. Da einige Felder dort keine Auswertung beeinflussen, kann man sie als Sortierkriterium zweckentfremden. So kann z. B. im Feld "Bauantrag am:" die Spalte "BauantragDatum" befüllt werden. Das eröffnet die Möglichkeit, ein Datum einzugeben (z. B. den 31.12. des Jahres der letzten Abschreibung) wonach dann (auf- oder absteigend) sortiert werden kann.

    Zu den Möglichkeiten der Kunden-/Lieferantenverwaltung - auch wenn dies hier nicht Thema ist - gilt das gleiche.

    Zunächst lassen sich Kunden und Lieferanten getrennt anzeigen (Felder "Kunden" und "Lieferanten anzeigen"), so dass hier schon eine Begrenzung der Anzeige möglich ist.

    Mit der Spalte "Status" lässt sich z. B. zwischen "aktiv", "gesperrt" und "inaktiv" sortieren.

    während Paypal-Musterkunde, den man nie benutzt,

    ... und den ich daher als inaktiv markiere oder besser noch als gesperrt. Praktischerweise wird alphabetisch sortiert, so dass aktive Kunden/Lieferanten vor allen anderen gelistet werden.

    All diese Möglichkeiten sind aber kein Grund, die Anzeigen besser zu gestalten. :)

    Unter 2# wurde mich eine Antwort angeboten, aber leider hat mir der Browser dazu nichts angezeigt.

    Buchungen / Eröffnungsbuchungen ist der Weg den Du im Menü des Programms gehen musst um zum entsprechenden Programmteil zu kommen. Wir können keine Links anbieten, die auf Deinem Rechner das Programm bedienen.

    Vielleicht gibt es hier eine "Person" mit der ich mich direkt unterhalten und austauschen kann.

    Taxpool bietet keine Hotline oder Einführungs-Kurse zum Programm. Die Bedienung ist in den Hilfetexten (als PDF im Programm hinterlegt oder per jeweiligem Hilfebutton abrufbar und online wie hier immer wieder verlinkt) erklärt.

    Im Beitrag #3 habe ich die Hilfeseite zur Bedienung der OP-Verwaltung verlinkt. Dort findest Du, wie Du eine OP-Liste ausgeben kannst.
    Lesen musst Du das selbst.

    Im Beitrag #4 habe ich eine weitere Möglichkeit zu Deiner Frage aufgezeigt.
    Hast Du das auch nicht gelesen?

    Bitte lege Dir eine Signatur an wie in meiner Signatur verlinkt! "... eine eigene Signatur erstellen."

    Versuche bitte Deine Fragen im zutreffenden Forumsbereich zu stellen. Hier geht es um Buchhaltungsfragen. Für Fragen zu Programmfunktionen bitte die Unterforen zum Programm-Menü verwenden. Dort finden sich auch die verlinkten Hilfeseiten zu den jeweiligen Menü-Punkten.

    Ich verschiebe nach Berichte / OP/Rechnungen/Mahnungen.

    Die Lieferanten-OPs werden automatisch berücksichtigt. Das geschieht, wenn Du im neuen Jahr stehst und die Eröffnungsbuchungen erstellen lässt. Siehe Buchungen / Eröffnungsbuchungen.

    Ich verschiebe zum passenden Unterforum.

    Bitte lege Dir eine Signatur an wie in meiner Signatur verlinkt und versuche Deine Fragen im zutreffenden Forumsbereich zu stellen.

    Ich verschiebe mal zum passenden Forum, es geht ja hier nicht um Buchungen sondern um die Funktionen zur Anlageverwaltung.

    Zu GWG bitte beachten, dass diese nach der Abschreibung im Anschaffungsjahr im Grunde (genauer im Inventar) nicht mehr vorhanden sind. Wenn die GWG-Regelung in Anspruch genommen wird, bedeutet dies, dass der Gegenstand (wie ein Bleistift der direkt in den Aufwand gebucht wird) quasi untergegangen ist. Ein GWG mit einem Restbuchwert zu buchen ist demnach widersprüchlich. Sinn der GWG-Regelung ist, diese geringwertigen Dinge nicht weiter verfolgen zu müssen.

    GWGs über die Anlageverwaltung zu behandeln um den hierbei geltenden Aufzeichnungspflichten gerecht zu werden und sich die korrekten Buchung dazu erstellen zu lassen ist der empfohlene Weg. Dabei bleiben die GWG in der Anlageverwaltung gespeichert, wärend sie nach der Vollabschreibung nicht weiter in der Anlage AVEÜR (also dem "Anlagespiegel") erscheinen, vorausgesetzt man hat das GWG auch nach der GWG-Regel behandelt und wie vorgesehen vollständig abgeschrieben.

    Unabhängig davon scheint mir die Maske im Bereich Abgang aber nicht plausibel.

    Da ein GWG i. d. R. keinen Restwert mehr hat, müßte die Möglichkeit einen Restwert bei einem GWG anzuklicken meiner Ansicht nach vom Programm ausgegraut werden, damit man nicht ein GWG als gewöhnliche Anlage behandeln kann.

    Um eine Anlage zu entnehmen muss es einen Wert geben, zu dem diese Anlage entnommen wird (Entnahmewert), welcher mit dem Restbuchwert zu verrechnen ist. Ist eine bestehende Anlaga auf den Wert 0,00 abgeschrieben, dann wurde sie offenbar bereits dem Betriebsvermögen entnommen, bzw. stellt wertmäßig kein Vermögen mehr dar, welches entnommen werden kann. Da GWG i. d. R. voll im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden, kann man sie im Grunde später dem Betriebsvermögen nicht mehr entnehmen, denn sie sind nach der Abschreibung kein Betriebsvermögen mehr.