Auto-Buchungen werden nach Änderung der Abschreibung nicht geändert

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein riesen Problem mit der Anlagenverwaltung bzw. den dazugehörigen Abschreibungs-Buchungen.

    Ich habe eine Anlage zur Abschreibung eines IPads über 36 Monate angelegt. Die ersten automatischen Abschreibungsbuchungen wurden bereits für November 2023 und Dezember 2023 vom Programm erstellt. Da ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung zum Finanzamt übermitteln musste, habe ich die Buchungen für das 4. Quartal bereits ausgebucht / festgeschrieben, somit auch die Abschreibungs-Buchungen.

    Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass Zubehör zum IPad ebenfalls in die Abschreibung mit reingenommen werden muss und ich die Abschreibung entsprechend ergänzen muss. Dies wollte ich tun und bin vor einige Herausforderungen gestoßen, mit denen ich alleine nicht mehr weiterkomme. In den bereits vorhandenen Beiträgen finde ich hierzu leider keine Antworten. Ich hoffe, es kann mir jemand helfen.

    1. Versuch den Gesamtbetrag des Zugangs zu erhöhen (inkl. Zubehör) ist in dem Falle leider nicht möglich, da das IPad im Ausland gekauft wurde und somit keine 19 % Steuer angeben wurden. Die Zubehörteile wurden in Deutschland gekauft und wurden mit 19 % ausgewiesen.

    2. Versuch die Anlage um Teilzugänge zu erweitern, war teilweise erfolgreich. Im Abschreibungsplan wird nun auch für jeden Monat, inkl. der bereits in der Vergangenheit liegenden Monate November und Dezember 2023, der richtige Abschreibungsbetrag angezeigt. Leider ändert er jedoch nicht mehr die bereits festgeschriebenen Buchungen für November und Dezember auf den neuen Betrag, somit habe ich in der tatsächlich gebuchten Abschreibung eine Differenz. Frage zu dieser Variante: Kann man die bereits fesgeschriebenen Buchungen nochmal irgendwie aktualisieren?

    3. Versuch eine manuelle Buchung für die Abschreibung zu machen, ist ebenfalls gescheitert und ich konnte die Buchung wieder löschen. Denn dann wird der Betrag nicht als Minusbetrag und im Soll, sondern im Haben, ausgewiesen.

    4. Versuch eine manuelle Abschreibung in der Anlage mit dem Differenzbetrag vorzunehmen hat zur kompletten Neuberechnung der zukünftigen Abschreibungsbeträge geführt. Jegliche Einstellungen bei dieser manuellen Abschreibung haben auch nicht zum Ergebnis gehabt, dass mein gewünschter Abschreibungsbetrag wieder im AfA-Plan angezeigt wird. Also habe ich die manuellen Abschreibungsbuchungen in der Anlage wieder gelöscht.

    5. Versuch die Anlage komplett zu löschen und neu anzulegen ist auch gescheitert, da die bereits festgeschriebenen Zugangsbuchungen für das IPad und die Teilzugäng sowie die bereits festgeschriebenen Abschreibungsbuchungen nicht mehr gelöscht werden. Hätte ich die Anlage dann mit neuem Betrag inkl. Zubehör neu angelegt, hätte ich die Abschreibungen für November und Dezember doppelt gebucht. Also habe ich einen vorherige Datensicherung wieder eingespielt, damit meine ursprüngliche Anlage wieder da ist.

    Ich weiß leider nicht mehr weiter, wie ich dieses Problem beheben kann bzw. meine Differenz für den Monat November und Dezember nachbuchen kann. Ich hoffe, es kann mir hier jemand helfen, meine Abschreibung für November und Dezember 2023 zu vervollständigen, damit ich das Geschäftsjahr abschließen kann.

    Vielen Dank und einen schönen Abend.

    Andreas Jung

    Meisterbetrieb Gartenpflege Jung

    63796 Kahl am Main

  • Die ersten automatischen Abschreibungsbuchungen wurden bereits für November 2023 und Dezember 2023 vom Programm erstellt.

    Die AfA ist grundsätzlich ein Jahresbetrag, der nur wo wirklich erforderlich monatlich gebucht werden sollte. Daneben sind AfA-Buchungen vernünftigerweise erst mit dem Abschluss festzuschreiben, da man sich sonst Probleme schafft, die bis zum Abschluss mögliche Wahl der AfA auch tatsächlich zu treffen.

    Tipp 1:

    Bei Anlagen nur wenn tatsächlich nötig, den Haken bei Jährlich verbuchen herausnehmen.

    Tipp 2:

    Für die UStVA zum letzten Voranmeldungszeitraum (bei Dir offenbar das Quartal) buche ich den Stapel nur eingeschränkt aus. Unter anderem gibt es beim Ausbuchen extra die Option (Automatische Anlegnbuchungen) bei der man das Häckchen entfernen kann. Schließlich haben die Buchungen für die UStVA keine Bedeutung, da ohne USt.

    Ohne auf Deine Versuche im einzelnen einzugehen, musst Du Dich mit der Anlagenverwaltung und den Automatiken dort vertraut machen um künftig gleich richtig zu erfassen, bzw. um die Möglichkeiten der Änderung von Anlagen und deren (automatische) Buchungen zu verstehen. Bitte gehe auch die Unterpunkte in der verlinkten Hilfe mal durch.

    Kann man die bereits fesgeschriebenen Buchungen nochmal irgendwie aktualisieren?

    Festgeschriebene Buchungen können nicht geändert (aktualisiert) und nicht gelöscht aber storniert werden. Bei Anlagebuchungen sollten aber die Beziehungen zur Anlageverwaltung beachtet werden, damit es nicht nach Storno der Buchungen zu Unstimmigkeiten mit den Werten der Anlageverwaltung kommt.

    Um alles nicht komplizierter zu machen, würde ich nun die Anlage in der Anlageverwaltung löschen und die Buchungen zu der Anlage stornieren. Danach würde ich die Anlage neu erstellen. Davor solltest Du vielleicht Deinen Berater fragen, ob nicht die Abschreibung für Computer (voll im Anschaffungsjahr) möglich ist. Und auch die USt-frei bezogenen Zubehöre berücksichtigen.

    Bitte lies auch die Hinweise in meiner Signatur.

  • Quote

    Um alles nicht komplizierter zu machen, würde ich nun die Anlage in der Anlageverwaltung löschen und die Buchungen zu der Anlage stornieren. Danach würde ich die Anlage neu erstellen. Davor solltest Du vielleicht Deinen Berater fragen, ob nicht die Abschreibung für Computer (voll im Anschaffungsjahr) möglich ist. Und auch die USt-frei bezogenen Zubehöre berücksichtigen

    Da stimme ich Taxoloop zu, da die Anlage sowieso erst in 2023 angelegt wurde.

    AN hat EÜR angegeben.

    Ansonsten: Die digitale Abschreibung ist lt. Steuerexperten in der Handelsbilanz nicht zulässig.

    Dazu auch.

    Dies würde die Nutzung der Überleitungsrechnung erfordern.

    Die Beträge des Autors dienen ausschließlich dem Zweck der Information oder Meinungsäußerung und stellen keine rechtliche oder andersweitige Beratung oder Zusicherung dar.

    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

  • Jetzt wurde mir mitgeteilt,

    Das klingt so, als ob Dir eine fachkundige Hilfe zur Seite steht. Deine 5 Versuche deuten dagegen eher darauf, dass Du weder in buchhalterischen Belangen als auch mit dem Programm besonders vertraut bist.

    Ich würde empfehlen, die Programmfunktionen und Buchhaltungsgrundlagen zusammen mit Deinem Helfer zu erarbeiten, bevor Du am Echtfall weitere Versuche tätigst. Du schaffst Dir sonst eher noch mehr Problemfälle, die dann mühsam und nur mit noch mehr Verständnis der beiden Bereiche (Buchhaltung / Programmfunktionen) korrigiert werden müssen.

    Solche Versuche sollten immer erst in einem Testmandanten erfolgen und deren Wirkung dort nachvollzogen und verstanden werden, bevor im echten Mandanten gearbeitet wird. Die echte Buchhaltung als Versuchskaninchen zu benutzen ist schon immer keine gute Idee.

    Die Einarbeitung in ganze Bereiche der Buchhaltung und in Programmbereiche (Anlagebuchhaltung und Anlageverwaltung) kann kaum im Forum angeleitet werden. Die Hilfestellungen zum Programm, die im Forum neben den Hilfestellungen im Programm gegeben werden können, müssen grundlegendes Wissen um Buchungen (z. B. ändern, löschen, stornieren von Buchungen) voraussetzen, wie auch deren grundlegende Vorgehensweise im Programm.

    Mögliche Korrekturen, z. B. per Teilzugang für das Zubehör sind zu komplex, als dass sie hier von grund auf dargestellt werden können. So ist die Löschung der Anlage nebst Storno der Buchungen der kürzeste Weg zur Rücknahme der Fehlbedienung.

    Für die Erarbeitung der Grundlagen zum neuen bearbeiten der Anlage wünsche ich viel Erfolg.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

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