Körperschaftsteuer Anmeldung über Taxpool / Elster möglich?

  • Hallo Zusammen,

    ich möchte eine Körperschaftsteueranmeldung machen und da stellt sich mir die Frage:

    Kann ich dies über Taxpool und meinen gebuchten Daten machen?

    Oder kann ich etwas exportieren, was ich dann bei Elster importieren kann?

    Wäre toll wenn mir jemand weiterhelfen kann.

    Viele Grüße Paul

  • Hallo Paul,

    die Körperschaftsteueranmeldung kann nicht über Taxpool erfolgen.

    Aus der Gewinnermittlung (laut Deiner Angaben eine EÜR) können die erforderlichen Daten zur Steuerberechnung teilweise entnommen werden. Eine Export für Elster ist jedoch auch hier nicht vorgesehen.

  • Hallo Zusammen,

    in der Liste übr künftige Funktionen ist die Körprschaftsteuererklärung aufgenommen.

    Gibt es Informationen darüber, ob die Funktion bereits für den VZ 2024 bereitgestellt werden soll oder durch die zeitliche Verschiebung erst mit der Einreichung einer KStE ab VZ 2025 gerechnet werden kann?

    MfG eder-stb

  • Es ist doch ein möglicher Termin genannt: Körperschaftssteuererklärung ( im 1. Q. 2026).

    Ob das mit den Fristen für Deine Mandanten zum VZ 2024 noch ausreichend ist kannst Du gewiss selbst besser beurteilen.

    Davon abgesehen sind die genannten Termine eher Absichtserklärungen als es Zusicherungen sind. Es ist nicht selten, dass solche Vorhaben sich über die die geplanten/gewünschten Termine hinaus verzögert.

    Ich gehe inzwischen immer davon aus, dass künftige Funktionen eben erst dann zur Verfügung stehen, wenn sie tatsächlich umgesetzt sind. Dazu kommt, dass ich jeweils erst noch prüfe, ob die Umsetzung für meine Fälle ausreichend ist. (Siehe auch zur Gewerbesteuer, wo lediglich das Formular übertragen werden kann, Felder aber von Hand bestückt werden müssen.)
    Mir nutzt die reine Übertragung aus Taxpool recht wenig, da ich genau so gut selbst per ELSTER übertragen kann.

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  • wiko-services.de

    Vielen Dank für deine Rückmeldung.

    Die Abgabefrist habe ich natürlich selbst im Griff; die Frage zielte eher darauf ab, ob aus Sicht 2026 nur das neuste Formular (= VZ 2025) oder ggf. Formulare für ältere VZ technisch "geplant" sind.

    Ich selbst arbeite unabhängig von der automatischen oder manuellen Bestückung lieber mit der Formular-Optik als mit Elster Online.

    Leider stellt Haufe die Arbeitshilfe Formulare mit Elster Versand ein, weswegen ich die Ankündigung mit Freude zur Kenntnis genommen hatte.

    Aber dann verlasse ich mich hier nicht auf die Ankündigung.

    Schönen Abend

  • Das Programm meldet zwar

    doch da die Funktion schon seit Jahren "in Vorbereitung" angekündigt ist und laut den Update-Infos der Termin bereits zu "Körperschaftssteuererklärung ( im 1. Q. 2026)" verschoben ist, sollte man solche Vorabankündigungen nicht als Terminversprechen ansehen.

    Ich verstehe, dass User solche Ankündigungen gern für Ihre Planung hernehmen, weshalb ich mir wünschen würde, die Vorhaben erst garnicht mit Terminen zu versehen, damit klar bleibt, dass es sich dabei lediglich um Vorhaben handelt. Selbst wenn noch so hartnäckig auf Grund der bekanntgegebenen Vorhaben seitens User-Anfragen nachgefragt wird sollte ein Termin dazu besser nicht genannt werden. Eine Terminangabe sogar in einem Programmfenster wie oben aufzunehmen, auch wenn sie nur "ca." angibt, halte ich für falsch. Hier wünschte ich mir eine klarere Kommunikation und sei es einfach nur die, dass ein Termin eben nicht verlässlich genannt werden kann.

    Zu den bearbeitbaren Formularen, wenn die Körperschaftssteuererklärung denn dann einmal umgesetzt sein wird, gehe ich davon aus, dass damit dann die früheste Erklärung diejenige zum Vorjahr sein wird, die erstellt werden kann.

  • Für einfache Fälle würde es schon funktionieren und es wurde dahingehend auch getestet, leider existieren aber noch viele Anhänge, die teilweise komplex sind und noch nicht verarbeitet wurden.

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