OSS CSV Export verursacht Fehler beim Import in BOP

  • Ich habe mir nun für das 4 Quartal die OSS Liste aus Taxpool gezogen und versuche diese in BOP zu importieren. Aber es gibt mir Fehler aus.

    Ich kann nun die Liste manuell anpassen, aber das ist ja auch nicht Sinn der Sache.

    Mache ich was falsch? Oder gibt es ggf. ein Update zu OSS?

  • Welche Satzart ist in den Taxpooldaten falsch?

  • Was falsch ist weiss ich nicht.

    Steht doch da, "ungültige Angabe zur Satzart." Offenbar fehlt die Satzart als erste Spalte in den Zeilen, die von Taxpool generiert werden.

    Wie Taxpool die Datei zusammensetzt weiß ich nicht. Das sollte sich modular ansehen.

  • Bitte noch etwas Geduld, wir testen es, dies kann aber ca. eine Woche dauern, derzeit sind alle Änderungen wegen des kommenden Updates blockiert.

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    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

  • Ich kann nun die Liste manuell anpassen, aber das ist ja auch nicht Sinn der Sache.

    Ich dachte, Du kennst Dich damit aus, was in der Liste und entsprechend in der Datei anzupassen ist, damit sie im BOB akzeptiert wird. Daher glaubte ich, Du wärest an der Fehlerbeseitigung interessiert und wolltest dem auf den Grund gehen.

    Da habe ich mich geirrt. Meine Rückfragen waren dann natürlich auch sinnlos. Tschuldigung :)

  • Dann müssen wir eben auf die Entwickler warten. Ich bin gespannt, ob es mit den eingespielten Daten aus Deinen eigenen Systemen zu tun hat, dass anscheinend die Satzart von Taxpool nicht erkannt wird oder Taxpool diese tatsächlich nicht richtig an BOP meldet.

  • Hallo MB,

    es sollte ausreichen, die beiden Titelzeilen

    #v1.0

    COUNTRY,VATTYPE,VATPERCENT,NET,VATVAL

    in der Textdatei nach

    #v1.0

    #ve1.1.0

    Land des Verbrauchs *,Umsatzsteuertyp *,Umsatzsteuersatz *,"Steuerbemessungsgrundlage, Nettobetrag *",Umsatzsteuerbetrag *

    zu ändern.

    Das Update 16.01 enthält dazu eine Anpassung (ca. am Montag).

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  • Die BOP Export-Datei aus der Version 16.03 ist leider für den Import im BOP nicht geeignet.

    Der Aufbau der CSV muss wie folgt aussehen, damit BOP diese fehlerfrei akzeptiert - Ein Beispiel:

    Code
    #v1.0
    1,AT
    1,FR
    3,AT,STANDARD,21.00,10.00,02.10
    3,FR,STANDARD,20.00,10.00,02.00


    Im Anschluss noch ein Auszug aus der Hilfe im BOP:

    Display Spoiler

    Aufbau eines Datensatzes

    Jede Zeile der zu erstellenden CSV-Datei wird mit Angaben passend zu den Feldbezeichnungen gefüllt. Die Angaben werden durch Komma oder Semikola voneinander getrennt (in gesamter Datei entweder durchweg Kommata oder durchweg Semikola).

    Im Folgenden ist eine Datensatztabelle oder sog. Spaltenbeschreibung aufgeführt, mit den zu verwendenden Feldbezeichnungen und Formaten. Außerdem enthält die Spaltenbeschreibung Erläuterungen und die Angabe ob es sich um ein Pflichtfeld handelt oder nicht.

    Zu beachten: Die Reihenfolge der Feldangaben wird durch die Reihenfolge der Feldbezeichnungen in der Datensatztabelle vorgegeben, und darf nicht geändert werden.

    In Pflichtfeldspalten müssen Angaben gemacht werden. Handelt es sich um einen Betrag, so muss mindestens "0.00" eingegeben werden (siehe zweiter Datensatz in der Beispiel-CSV-Datei ). Optionale Felder dürfen leer gelassen werden. Das Feld wird dann durch zwei hintereinander folgende Komma oder Semikola dargestellt (siehe zweite und dritte Datensatzzeile in der Beispiel-CSV-Datei ).

    Legende der Abkürzungen des Formats in der Spaltenbeschreibung:

    A oder ANalphanumerisch, d.h. Text und Ziffern
    Nnumerisch, d.h. Ziffern
    (X)X ist die Anzahl maximal angebbarer Zeichen

    Es können maximal 6000 Datenzeilen in einer CSV-Datei von Umsätze des Steuerpflichtigen importiert werden. Eine Headerzeile darf in der CSV-Datei nicht angegeben werden.

    Spaltenbeschreibung für Land des Verbrauchs (Satzart 1)

    SatzartN(1)In dieser Spalte muss für Statistikdatenzeilen immer der Wert "1" stehen.Pflicht
    Land des VerbrauchsA(2)

    Code des Landes des Verbrauchs.

    • Jedes Land darf nur einmal in der Satzart 1 definiert werden
    • Der Code ist mit exakt 2 Stellen anzugeben.

    Die Liste der zulässigen Codes finden Sie in der Liste der Länder des Verbrauchs

    Pflicht

    Spaltenbeschreibung für Umsätze des Steuerpflichtigen - Dienstleistungen (Satzart 2)

    SatzartN(1)In dieser Spalte muss für Umsätze des Steuerpflichtigen - Dienstleistungen immer der Wert "2" stehen.Pflicht
    Land des VerbrauchsA(2)

    Code des Landes des Verbrauchs.

    • Referenziert das Land des Verbrauchs, welches in der Satzart 1 angegeben wurde
    • Die Umsätze werden dem Land zugeordnet

    Die Liste der zulässigen Codes finden Sie in der Liste der Länder des Verbrauchs

    Pflicht
    UmsatzsteuertypA

    Typ des Umsatzsteuersatzes.

    • REDUCED - Identifiziert den angegebenen Umsatzsteuersatz als reduziert
    • STANDARD - Identifiziert den angegebenen Umsatzsteuersatz als Standard
    Pflicht
    UmsatzsteuersatzN(2,2)

    Der für das Land des Verbrauchs anzuwendender Prozentsatz.

    • Positive Zahl mit bis zu 2 Vor- und genau 2 Nachkommastellen.
    • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
    Pflicht
    Steuerbemessungsgrundlage, NettobetragN(12,2)

    Der für das Land des Verbrauchs im Besteuerungszeitraum zu meldende Nettoumsatz.

    • Positive Zahl mit bis zu 12 Vor- und genau 2 Nachkommastellen.
    • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
    Pflicht
    UmsatzsteuerbetragN(12,2)

    Der zum Umsatzsteuersatz errechnete Umsatzsteuerbetrag basierend auf dem Nettobetrag/Steuerbemessungsgrundlage.

    • Positive Zahl mit bis zu 12 Vor- und genau 2 Nachkommastellen.
    • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
    • Der berechnete Betrag darf maximal um bis zu 5,00 Euro abweichen
    Pflicht

    Spaltenbeschreibung für Umsätze für vom Inland aus durchgeführte Warenlieferungen (Satzart 3)

    SatzartN(1)In dieser Spalte muss für Umsätze für vom Inland aus durchgeführte Warenlieferungen immer der Wert "3" stehen.Pflicht
    Land des VerbrauchsA(2)

    Code des Landes des Verbrauchs.

    • Referenziert das Land des Verbrauchs, welches in der Satzart 1 angegeben wurde
    • Die Umsätze werden dem Land zugeordnet

    Die Liste der zulässigen Codes finden Sie in der Liste der Länder des Verbrauchs

    Pflicht
    UmsatzsteuertypA

    Typ des Umsatzsteuersatzes.

    • REDUCED - Identifiziert den angegebenen Umsatzsteuersatz als reduziert
    • STANDARD - Identifiziert den angegebenen Umsatzsteuersatz als Standard
    Pflicht
    UmsatzsteuersatzN(2,2)

    Der für das Land des Verbrauchs anzuwendender Prozentsatz.

    • Positive Zahl mit bis zu 2 Vor- und genau 2 Nachkommastellen.
    • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
    Pflicht
    Steuerbemessungsgrundlage, NettobetragN(12,2)

    Der für das Land des Verbrauchs im Besteuerungszeitraum zu meldende Nettoumsatz.

    • Positive Zahl mit bis zu 12 Vor- und genau 2 Nachkommastellen.
    • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
    Pflicht
    UmsatzsteuerbetragN(12,2)

    Der zum Umsatzsteuersatz errechnete Umsatzsteuerbetrag basierend auf dem Nettobetrag/Steuerbemessungsgrundlage.

    • Positive Zahl mit bis zu 12 Vor- und genau 2 Nachkommastellen.
    • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
    • Der berechnete Betrag darf maximal um bis zu 5,00 Euro abweichen
    Pflicht

    Spaltenbeschreibung für Umsätze einer festen Niederlassung - Dienstleistungen (Satzart 4)

    SatzartN(1)In dieser Spalte muss für Umsätze einer festen Niederlassung - Dienstleistungen immer der Wert "4" stehen.Pflicht
    Land des VerbrauchsA(2)

    Code des Landes des Verbrauchs.

    • Referenziert das Land des Verbrauchs, welches in der Satzart 1 angegeben wurde
    • Die Umsätze werden dem Land zugeordnet

    Die Liste der zulässigen Codes finden Sie in der Liste der Länder des Verbrauchs

    Pflicht
    Land der festen NiederlassungA(2)

    Code des Landes der festen Niederlassung.

    • Der Code ist mit exakt 2 Stellen anzugeben.

    Die Liste der zulässigen Codes finden Sie in der Liste der Länder der festen Niederlassung

    Pflicht
    Länderkennung, USt-IdNr. der festen NiederlassungAN(14)

    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) der festen Niederlassung inkl. Angabe des Länderkennzeichens.

    • Es darf Entweder die USt-IdNr. oder das Feld Steuernummer angegeben werden.
    (Pflicht)
    Steuernummer sofern die feste Niederlassung über keine USt-IdNr. verfügtAN(20)

    Die Steuernummer der festen Niederlassung.

    • Es darf Entweder die USt-IdNr. oder das Feld Steuernummer angegeben werden.
    (Pflicht)
    UmsatzsteuertypA

    Typ des Umsatzsteuersatzes.

    • REDUCED - Identifiziert den angegebenen Umsatzsteuersatz als reduziert
    • STANDARD - Identifiziert den angegebenen Umsatzsteuersatz als Standard
    Pflicht
    UmsatzsteuersatzN(2,2)

    Der für das Land des Verbrauchs anzuwendender Prozentsatz.

    • Positive Zahl mit bis zu 2 Vor- und genau 2 Nachkommastellen.
    • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
    Pflicht
    Steuerbemessungsgrundlage, NettobetragN(12,2)

    Der für das Land des Verbrauchs im Besteuerungszeitraum zu meldende Nettoumsatz.

    • Positive Zahl mit bis zu 12 Vor- und genau 2 Nachkommastellen.
    • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
    Pflicht
    UmsatzsteuerbetragN(12,2)

    Der zum Umsatzsteuersatz errechnete Umsatzsteuerbetrag basierend auf dem Nettobetrag/Steuerbemessungsgrundlage.

    • Positive Zahl mit bis zu 12 Vor- und genau 2 Nachkommastellen.
    • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
    • Der berechnete Betrag darf maximal um bis zu 5,00 Euro abweichen
    Pflicht

    Spaltenbeschreibung für Umsätze für aus anderen Mitgliedstaaten durchgeführte Warenlieferungen (Satzart 5)

    SatzartN(1)In dieser Spalte muss für Umsätze für aus anderen Mitgliedstaaten durchgeführte Warenlieferungen immer der Wert "5" stehen.Pflicht
    Land des VerbrauchsA(2)

    Code des Landes des Verbrauchs.

    • Referenziert das Land des Verbrauchs, welches in der Satzart 1 angegeben wurde
    • Die Umsätze werden dem Land zugeordnet

    Die Liste der zulässigen Codes finden Sie in der Liste der Länder des Verbrauchs

    Pflicht
    Art des WarenlieferersN(1)

    Art des Warenlieferers

    • 1 - Die Warenlieferung erfolgte aus einem anderen EU-Mitgliedstaat durch eine dem Steuerpflichtigen zuzurechnende feste Niederlassung oder andere Einrichtung zur Lieferung von Waren (keine Lieferfiktion).
    • 2 - Die Warenlieferung erfolgte aus einem anderen EU-Mitgliedstaat und ist dem Betreiber einer elektronischen Schnittstelle als Lieferfiktion zuzuschreiben.
    Pflicht
    Land des Beginns der WarenlieferungA(2)

    Code des Land des Beginns der Warenlieferung.

    • Der Code ist mit exakt 2 Stellen anzugeben.

    Die Liste der zulässigen Codes finden Sie in der Liste der Länder des Beginns der Warenlieferung

    Pflicht
    USt-IdNr. mit Länderkennung der festen Niederlassung / anderen Einrichtung oder elektronischen Schnittstelle AN(14)

    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) der festen Niederlassung / anderen Einrichtung oder elektronischen Schnittstelle inkl. Angabe des Länderkennzeichens.

    • Es darf Entweder die USt-IdNr. oder das Feld Steuernummer angegeben werden.
    Optional
    Steuernummer, sofern die feste Niederlassung / andere Einrichtung oder elektronische Schnittstelle über keine USt-IdNr. verfügtAN(20)

    Die Steuernummer, sofern die feste Niederlassung / andere Einrichtung oder elektronische Schnittstelle über keine USt-IdNr. verfügt .

    • Es darf Entweder die USt-IdNr. oder das Feld Steuernummer angegeben werden.
    Optional
    UmsatzsteuertypA

    Typ des Umsatzsteuersatzes.

    • REDUCED - Identifiziert den angegebenen Umsatzsteuersatz als reduziert
    • STANDARD - Identifiziert den angegebenen Umsatzsteuersatz als Standard
    Pflicht
    UmsatzsteuersatzN(2,2)

    Der für das Land des Verbrauchs anzuwendender Prozentsatz.

    • Positive Zahl mit bis zu 2 Vor- und genau 2 Nachkommastellen.
    • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
    Pflicht
    Steuerbemessungsgrundlage, NettobetragN(12,2)

    Der für das Land des Verbrauchs im Besteuerungszeitraum zu meldende Nettoumsatz.

    • Positive Zahl mit bis zu 12 Vor- und genau 2 Nachkommastellen.
    • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
    Pflicht
    UmsatzsteuerbetragN(12,2)

    Der zum Umsatzsteuersatz errechnete Umsatzsteuerbetrag basierend auf dem Nettobetrag/Steuerbemessungsgrundlage.

    • Positive Zahl mit bis zu 12 Vor- und genau 2 Nachkommastellen.
    • Als Dezimaltrennzeichen ist ein Punkt anzugeben.
    • Der berechnete Betrag darf maximal um bis zu 5,00 Euro abweichen
  • Windows-Version 16.05-16.06:

    1) OSS:

    a) Neue Druckausgabe.

    b) csv-Export vom Excel-Tool-Format auf das direkt einlesebare csv-Format umgestellt.

    2) E-Bilanz: Korrektur falscher, durch Update 16.04 enstandener, Kontenzuordnungen.

    3) Installationsprogramm:

    a) Anpassungen für portable Installationen und Installationen auf Remote-Laufwerke.

    b) Der benutzerdefinerte Datenordner wird jetzt direkt im Installationsprogramm festgelegt.

    Die Beträge des Autors dienen ausschließlich dem Zweck der Information oder Meinungsäußerung und stellen keine rechtliche oder andersweitige Beratung oder Zusicherung dar.

    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

  • 16.06 in KW 5, entspricht einem Updateintervall > 1 Update pro Woche.

    Geht die Tendenz in Richtung tägliche Updates? 8o

  • Hi Taxoloop,

    ist doch immer am Anfang des Jahres so, dass Fehler aus Jahresupdates schnell behoben werden müssen.

    Später wird es dann wieder ruhiger.

    Die Beträge des Autors dienen ausschließlich dem Zweck der Information oder Meinungsäußerung und stellen keine rechtliche oder andersweitige Beratung oder Zusicherung dar.

    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

  • Kann sein, dass ich das früher nicht so mitbekommen habe, weil ich damals nicht selbst nach Updates suchete und automatische Updates das eine oder andere Update übersprungen hat.

    Jedenfalls frist mir das Updaten und Nachverfolgen der Änderungen im Moment einiges an Zeit, die ich lieber in Buchhaltung und Abschlüsse stecken wollen würde.

    Schon die Umstellung auf den neuen Installer hat mich ziemlich verunsichert. Ich bin kein EDV-Crack und auch aktuelle Hinweise sind mir manchmal mehr Hürde als Brücke: "Hinweis: Der Installer ohne erhöhte Rechte kann in der Regel auch für die portable Installation verwendet werden"

    Soll ich nun besser den Installer wechseln, wenn ich eine portable Version installiere/update?

    Bei einem neuen Mandanten habe ich sogar den Einsatz von Taxpool (geplant ab Jan. diesen Jahres) verschoben, da ich selbst schon nicht mehr klar entscheiden kann, in welcher Konstellation (Installiert/portabel) die Datenhaltung (mit/ohne DMS) und Instalation (ggf. Buchungs- und Beleg-Daten auf einem Server) in seinem Falle letztlich die günstigste sein wird. Schließlich will ich nicht kurz nach Einführung die Organisation der Arbeitsweise damit wieder umkrempeln und den Anwender neu einweisen müssen. Vom Mandanten hätte ich jedenfalls nicht erwarten können, dass er den Umstieg auf den neuen Installer nebst dessen Update und den Programm-Updates selbst hätte vornehmen können.

    Tatsächlich habe ich auch mit dem DMS den Überblick verloren. Das muss ich erst noch nachvollziehen, bevor ich dazu "klugen" Rat geben kann.

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