Hallo,
wieso sind die "nicht abzugsfähigen Bewirtungskosten" Kto.-Nr. 6644 SKR 04 bei mir nicht sichtbar in der EÜR?
Gruß Ulli
Hallo,
wieso sind die "nicht abzugsfähigen Bewirtungskosten" Kto.-Nr. 6644 SKR 04 bei mir nicht sichtbar in der EÜR?
Gruß Ulli
Als was sollten sie Deiner Meinung nach in der EÜR auftauchen?
Siehe auch den Kontennachweis sonstiger Konten.
Ich dachte sie sollten unter 6644 in den Betriebsausgaben sichtbar sein, liege ich da falsch?
Unter Kontennachweis sonstiger Konten sind sie tatsächlich aufgeführt.
Es sind doch aber nicht abzugsfähige Kosten, sie dürfen also den Gewinn nicht als Aufwand mindern.
Nachtrag:
Du kannst bei der EÜR einstellen, dass auch nichtabzugsfähige Betriebsausgaben in den Betriebsausgaben aufgeführt und abgezogen werden.
Dazu unter Vorlage die entsprechende auswählen.
Wundere Dich dann aber nicht, dass Dein Gewinn fürs FA höher ausfällt!
Du kannst bei der EÜR einstellen, dass auch nichtabzugsfähige Betriebsausgaben in den Betriebsausgaben aufgeführt und abgezogen werden.
Für Kalkulationszwecke kann das hilfreich sein. Danach besser wieder umstellen, um nicht zu vergessen, dass die EÜR nicht mehr den steuerlichen Gewinn anzeigt.
vielen, vielen Dank, jetzt weiß ich Bescheid!!
Ok, weiter viel Erfolg!
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