Reverse Charge beim Jahreswechsel

  • Hallo,

    ich habe eine Rechnung mit Reverse Charge vom 31.12.2025. Diese wurde am 01.01.2026 bezahlt. Als Kleinunternehmerin gilt bei mir das Zufluss-/Abflussprinzip. Wenn ich die Rechnung sofort gegen Aufwand buche, wird bei mir die Ausgabe in 2025 berücksichtigt, was nicht richtig wäre. Wenn ich die Rechnung gegen 1390 oder 1700 buche, wird mir der Fehler angezeigt: „Fehlende EÜR-Zuordnung für Buchung mit Umsatzsteuer.“ Die Umsatzsteuer bei Reverse Charge ist nach meinem Verständnis beim Rechnungseingang fällig. Wie ist die Rechnung zu buchen?

    SKR 03, Kleinunternehmer, EÜR, Einzelunternehmen, mit Personenkonten

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    Hallo Anna HSA

    zuerst räume ich mal mit einigen Missverständnissen auf:

    1. Kleinunternehmer und das Zufluss-/Abflussprinzip der EÜR

    Als Kleinunternehmerin gilt bei mir das Zufluss-/Abflussprinzip.

    Die Regelung zum Kleinunternehmer (§ 19 UStG) gilt bezüglich der Umsatzsteuer, unabhängig vom Zufluss-/Abflussprinzip (also der EÜR gemäß § 4 (3) EStG) welches ausschließlich die Gewinnermittlung betrifft und daher im Einkommenteuergesetz steht. Ein Kleinunternehmer nach § 19 UStG kann sehr wohl auch bilanziered seinen Gewinn ermitteln müssen.

    2. Der Vorsteuerabzug in unterschiedlichen Fällen (siehe § 15 UStG)

    Die Umsatzsteuer bei Reverse Charge ist nach meinem Verständnis beim Rechnungseingang fällig.

    Die Vorsteuer aus einem Leistungsbezug ist nur in den Fällen des § 15 (1) Nr 1 an den Besitz einer Rechnung geknüpft. Für den 13b-Fall ist der Vorsteuerabzug nicht von einer Rechnung abhängig (siehe Nr 4), sondern lediglich davon, ob ein Leistungsbezug für das eigene Unternehmen ausgeführt wurde. Nur "soweit die Steuer auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Leistungen entfällt, ist sie abziehbar, wenn die Zahlung geleistet worden ist."

    Für Deinen Fall ist die Leistung vermutlich vor der Zahlung (am 01.01.2026) ausgeführt worden sein, so dass ggf. Ausführung und Rechnungsdatum (31.12.2025) gleich sind. Dann wird die USt und VSt auch zum Rechnungsdatum gebucht.

    Nun zu Deinem Vorgehen:
    Ich habe die Kontenbezeichnungen ergänzt, bitte immer auch mit angeben.

    Wenn ich die Rechnung sofort gegen Aufwand buche, wird bei mir die Ausgabe in 2025 berücksichtigt, was nicht richtig wäre.

    Klar, denn da keine Ausgabe (und somit kein Aufwand) in 2025 entstanden war, ist eben auch kein Aufwand zu buchen.

    Wenn ich die Rechnung gegen 1390 (Verrechnungskonto Ist- Versteuerung) oder 1700 (Sonstige Verbindlichkeiten) buche, wird mir der Fehler angezeigt: „Fehlende EÜR-Zuordnung für Buchung mit Umsatzsteuer.“

    Das ist korrekt. Das Konto 1390 ist umsatzsteuerlichen IST-Versteuerern vorbehalten um Umssatzsteuer aus getätigten Umsätzen erst bei Zahlungseingang umbuchen zu können. Du hast keinen Umsatz i. S. der IST-Versteuerung bei einem Leistungsbezug.

    Auch bei 1700 passen die angesprochenen USt-Konten/Steuersätze nicht.

    Bitte schau in die Hilfe zu Leistungen nach 13b UStG. Dort sind in Unterkapiteln die Fälle weiter aufgeschlüsselt.

    Konkretisiere Deinen Sachverhalt entsprechend, falls Du weitere Fragen hast und bitte lies die Hinweise in meiner Signatur.

  • Bitte schau in die Hilfe zu Leistungen nach 13b UStG. Dort sind in Unterkapiteln die Fälle weiter aufgeschlüsselt.

    Ich konnte dort leider keine Antwort auf meine Frage finden oder ich verstehe sie nicht. Ich buche normalerweise die Rechnungen mit Reverse Charge sofort gegen Aufwand, was unterjährig kein Problem ist. Gegen welches Konto soll die Rechnung gebucht werden, damit die USt und VSt zum Rechnungsdatum in 2025, der Aufwand und die Ausgabe aber zum Zahlungsdatum 2026 gebucht werden?

    SKR 03, Kleinunternehmer, EÜR, Einzelunternehmen, mit Personenkonten

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    Ich konnte dort leider keine Antwort auf meine Frage finden

    Die verlinkten Seiten sollten Deine frage auch nicht beantworten, sie sollten Dir ermöglichen zu erkennen, dass es unterschiedliche zu buchende 13b-Fälle gibt. Daher auch meine Bitte:

    Konkretisiere Deinen Sachverhalt entsprechend

    Da Du lediglich von einer Rechnung mit Reverse Charge sprichst, es aber unterschiedliche Sachverhalte mit Reverse Charge gibt, die auch auf unterschiedlichen Konten zu buchen sind, lässt sich Deine Frage nach dem richtigen Konto ohne dies nicht beantworten.

    Ich buche normalerweise die Rechnungen mit Reverse Charge sofort gegen Aufwand, ...

    Welche Konten verwendest Du denn dabei? Es sind ja unterschiedliche Konten je nach Fall zu verwenden, damit die USt und VSt den verschiedenen Positionen der Meldungen zugeordnet werden. Siehe die Konten 3110 bis 3145 im SKR 03.

    Daneben muss klar sein, ob es sich bei Deinem Fall nicht um eine wiederkehrende Leistung handelt, die - wenn sie innerhalb 10 Tagen in 2026 bezahlt wurde - nach § 11 EStG nicht doch schon in 2025 zum Aufwand zählt.

    Wie Du siehst, kommst Du um eine genauere Beschreibung des Sachverhalts nicht herum. Daher auch meine Bitte oben, die Hinweise in meiner Signatur zu lesen. Siehe unter Buchhaltungsfragen "richtig" stellen, besonders die folgenden Punkte dort nachlesen.

    2. Häufig benötigte Infos zu gestellten Fragen bitte gleich angeben

    3. Zielführende Problembeschreibung

    5. Nützliche und gefährliche Fachbegriffe

    6. Verwendete Konten in Fragen und Beispielen

    Deine Signatur anzulegen wie hier beschrieben, erspart Dir, diese Angaben jeweils neu zu machen und hilft Antwortenden, Deine individuellen Vorgaben zu berücksichtigen. Es ist ein gutes Zeichen Deiner Kooperationsbereitschaft, eine Signatur wie erbeten anzulegen.

  • Danke für den Hinweis auf die Signatur. Ich habe die Angaben nun ergänzt.

    Es geht um eine Rechnung von Google Ads mit Reverse Charge. Die Leistung kommt zwar immer mal wieder vor, ist aber nicht wiederkehrend. Ich komme ursprünglich von einem anderen Programm, in dem die Rechnungen von Google Ads gegen 4600 gebucht wurden. Ich buche sie daher weiterhin gegen 4600. Als Steuer stelle ich §13b 19% ohne VSt ein. Auch wenn ich gegen 3143 buche, passiert das Gleiche. Unterjährig sind die Buchungen korrekt. Beim Jahreswechsel wird die USt zwar richtig erfasst, die Ausgabe jedoch nicht.

    SKR 03, Kleinunternehmer, EÜR, Einzelunternehmen, mit Personenkonten

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    Es geht um eine Rechnung von Google Ads mit Reverse Charge.

    Dann ist das eine "sonstige Leistung" und soweit sich nichts geändert hat, ist die USt-ID eine aus Irland, also "im anderen EU-Land ansässiger Unternehmer". Konto 3143 passt dann schon mal. Mit Konto 4600 sollte es aber mit der richtigen Steuereinstellung (Steuer: 13b 19 % ohne VSt und Steuerpflichtige sonstige Leistung ...) auch funktionieren.

    Buchungsvorschlag (Netto-Rechnungsbetrag z. B. 200,00 €)
    31.12.2025 "Google Ads, sonstige Leistung", 3143 (Steuer: 13b 19 % ohne VSt) an 7xxxx (Kreditor), 200,00 €
    Nun stimmt die USt für 2025 inklusive der korrekt befüllten Positionen. Um die EÜR für 2025 korrekt zu haben ist der eben gebuchte Aufwand wieder zu neutralisieren.
    31.12.2025 "Google Ads, Aufwandsneutralisierung", 1700 (Steuer: Ohne USt.) an 3143, 200,00 €

    Im neuen Jahr 2026 (Saldevorträge nicht vergessen) ist der Kreditor bei Zahlung über die Bank auszugleichen
    01.01.2026 "Zahlungsausgang Google", Kreditor an Bank, 200,00 €
    und der Aufwand zu erfassen, wobei Konto 1700 ausgeglichen wird.
    01.01.2026 "Google Ads, Aufwand aus Rg vom 31.12.2025", 3143 (Steuer: Ohne USt.) an 1700, 200,00 €

    Danke für die Signatur!

  • Taxoloop April 5, 2026 at 6:01 PM

    Closed the thread.

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