Hier in diesem Fall die Firma mit SKR03/IST-Versteuerer/Bilanz/UG.
Folgendes Problem: Wir haben ein Online-Mahnverfahren gegen einen Schuldner im September 2025 angestrengt. Zusätzlich zur Hauptschuld wurden 40 € Mahngebühr und 1,80 € Porto angesetzt. Vom Amtsgericht kam dann im November eine Prozesskostenrechnung von 51,50 €, die wir beglichen haben. Insgesamt beziffern sich die Nebenforderungen auf 93,30 €.
Die Prozesskostenrechnung habe ich auf dem SKR03 Konto 4390 "Sonstige Abgaben" verbucht.
Nun kam im Januar 2026 der Brief, dass der Vollstreckungsbescheid in Höhe der Hauptforderung + 93,30 € zugestellt wurde. Der Schuldner hat dann bezahlt. Soweit so gut.
Jetzt frage ich mich wie ich das am besten buche, denn die Prozesskostenrechnung ist ja für mich eigentlich kein Aufwand, wenn der Schuldner die am Ende mittragen muss. Ich hätte jetzt einen Aufwand in 2025 und einen Ertrag in 2026 außer ich finde einen Weg das in 2025 neutral zu buchen. Wäre es am besten zusätzlich zur Eingangsrechnung im Nov. 25 gleichzeitig eine Ausgangsrechnung zu Lasten des Schuldners zu buchen, so dass sich das Konto 4390 wieder ausgleicht?