Umsatzsteuermeldung (jährlich bei Kleinunternehmer) geht nicht

  • Hallo @all,

    ich bin seit diesem Jahr kleinunternehmer , vorher normal versteuert, nun versuche ich die Jahresmeldung der Umsatzsteuer abzusetzen , was aber nicht geht, da immer die Meldung im Anhang kommt. Es ist alles richtig eingestellt, Kleinunternehmer usw. , als Istversteuerung,

    Was für Formular wirde hier gemeint, was nicht hinterlegt ist?

    P.S. ich benutze die Version EÜR, Version 19,20 als Desktopversion.


    Vielen Dank im Voaus....

  • Hi!

    Das bedeutet im Prinzip, dass du die Umsatzsteuererklärung für das Wirtschaftsjahr 2025 erst mit der Taxpool-Version 2026 (Versionsnummer dann vermutlich 20.x) wirst machen können, welche voraussichtlich Mitte Januar erscheinen soll und dann als kostenpflichtiges Update gekauft werden kann.

    Viele Grüße
    Tobias

    SKR 04, Soll-Versteuerung, Bilanz, GmbH (mit eingebrachtem Einzelunternehmen)

  • Hallo,

    Mit Kleinunternehmen hat das nicht direkt etwas zu tun, sondern zunächst eher mit dem Unterschied "Umsatzsteuervoranmeldung (UStVa)" und "Umsatzsteuer(-jahres-)erklärung".

    Ob du eine UStVa abgeben musst, und falls ja, den entsprechenden Zeitraum, sollte dir das Finanzamt mitgeteilt haben. Richtig ist, dass dann die Abgabe der UStVa bis zum 10. des Folgemonats abgegeben werden muss (außer bei einer "Dauerfristverlängerung", die man bei monatlicher Abgabe beantragen kann).

    Falls du eine UStVa (z.B. für Dezember 2025 oder Q4/2025) abgeben möchtest, bitte den Dialog "Elster -> UStVa" nutzen. Der sollte auch noch mit der Jahresversion 2025 gehen.

    Solltest du keine UStVa abgeben müssen (z.B. weil das jährliche USt-Aufkommen bestimmte Grenzen unterschreitet), reicht die "normale" Umsatzsteuerjahreserklärung.

    Für letztere hast du oben den Screenshot des Dialogs gepostet, aber die Abgabe (über Taxpool!) für WJ 2025 geht erst mit Jahresversion 2026. Das ist bezüglich der Frist auch unkritisch, da hier nicht der 10. des Folgemonats die Frist ist, sondern im Regelfall der 31. Juli des Folgejahres.

    Falls du nun mit "Kleinunternehmen" die "Kleinunternehmerregelung" meinst, kommt noch etwas dazu: Hier ist seit dem WJ 2024 auch die Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung nicht mehr nötig, es sei denn es greifen Ausnahmen aufgrund bestimmter Umsätze (siehe z.B. https://www.haufe.de/finance/buchfu…186_396414.html) oder das Finanzamt fordert dich dazu auf.

    Bitte nutze auch den Moment und lege dir eine Forums-Signatur an: https://www.taxpool.net/wls/index.php?…/#wall/comment7
    Das hilft ungemein, deine konkrete "Firmensituation" zu verstehen. Danke :)

    Viele Grüße
    Tobias

    SKR 04, Soll-Versteuerung, Bilanz, GmbH (mit eingebrachtem Einzelunternehmen)

  • Dirk21

    network hat im Prinzip alles dazu gesagt. DANKE.

    Bei unterjähriger Betriebsaufgabe ist die UStErkl innerhalb eines Monats nach Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit abzugeben. In allen übrigen Fällen gilt – unabhängig davon, ob der Unternehmer Kleinunternehmer ist, war oder wird – ohne StB der 31.7. des Folgejahres.

    Die Beträge des Autors dienen ausschließlich dem Zweck der Information oder Meinungsäußerung und stellen keine rechtliche oder andersweitige Beratung oder Zusicherung dar.

    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

  • ChrisRJ

    Ganz genau: Bei unterjähriger Betriebsaufgabe kann notfalls auch die UStErkl-Kontrollausgabe als PDF exportiert werden und die Werte manuell in MeinElster eingetragen werden.

    Die Beträge des Autors dienen ausschließlich dem Zweck der Information oder Meinungsäußerung und stellen keine rechtliche oder andersweitige Beratung oder Zusicherung dar.

    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

  • Offenbar will Dirk21 die Umsatzsteuererklärung für 2025 abgeben und nicht eine Umsatzsteuervoranmeldung. Daher verschiebe ich ins passende Forum.

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