Abgang GwG aus Betriebsvermögen

  • Hallo,

    ich habe einen Laptop in 2018 angeschafft, in Anlageverwaltung als "historischen" GWG angelegt (Bruttopreis <800 EUR Netto) und sofort abgeschrieben.

    Nun wird der Laptop ins PV entnommen. Der Laptop soll nciht mehr im Anlagesspiegel erscheinen. Die Knöpfe "Bearbeiten" und "Deaktivieren" sind ausgegraut. Wie g ehe ich vor? Die Hilfe-Funktion war leider nicht hilfreich.

    Danke für Hinweise.

  • Bei EÜR sollte es mit dieser Einstellung (s.u.) funktionieren, zuvor die korrekte Anlage in der Übersicht auswählen. Oder, falls die Einstellung Minimaler Erinnerungswert bei Auswertungen bei 1€ steht, sollte diese in der Anlage EÜR auch nicht erscheinen.

    Anlage nicht auswerten: Unterdrückt alle Auswertungen zu dieser Anlage, im Gegensatz zu der Einstellung Aktiv wird jedoch die automatische Erstellung der Buchungen nicht deaktiviert.

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  • Danke für die Erläuterung und sorry für die späte Rückmeldung. Der Hinweis funktioniert insoweit, dass im Anlagenspiegel die Anlage nicht mehr ausgewiesen wird.

    Das bedeutet, einmal aktivierte Sachanlagen, oder wie in diesem Fall, GWGs die über die Anlagenverwaltung verwaltet wurden, bleiben dort bestehen, solange das Unternehmen existiert? Jedenfalls bei GWGs kann das relativ schnell unübersichtlich werden. Wenn ich die Hilfe richtig versteht ist der vorgeschlagene Workflow um das vermeiden, GwGs nicht über die Anlagenverwaltung zu buchen, sondern direkt 6260 "Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter" an Bank. Soweit, so gut.


    Unabhängig davon scheint mir die Maske im Bereich Abgang aber nicht plausibel. Ich habe etwas herumprobiert: Wenn eine Anlage mit RBW 1 in der Anlagenbuchhaltung erfasst ist, öffnet sich bei Auswahl einer "Aktion" im Teil "Abgang" das entsprechende Fenster bei Privatentnahme oder Verkauf. Hat die Anlage jedoch einen RBW von 0, bleiben die Felder "Bearbeiten" und Deaktivieren" ausgegraut. Falls das bewußt so designed ist, verstehe ich den Grund nicht.

    SKR04 / Istversteuerung / EÜR

  • Ich verschiebe mal zum passenden Forum, es geht ja hier nicht um Buchungen sondern um die Funktionen zur Anlageverwaltung.

    Zu GWG bitte beachten, dass diese nach der Abschreibung im Anschaffungsjahr im Grunde (genauer im Inventar) nicht mehr vorhanden sind. Wenn die GWG-Regelung in Anspruch genommen wird, bedeutet dies, dass der Gegenstand (wie ein Bleistift der direkt in den Aufwand gebucht wird) quasi untergegangen ist. Ein GWG mit einem Restbuchwert zu buchen ist demnach widersprüchlich. Sinn der GWG-Regelung ist, diese geringwertigen Dinge nicht weiter verfolgen zu müssen.

    GWGs über die Anlageverwaltung zu behandeln um den hierbei geltenden Aufzeichnungspflichten gerecht zu werden und sich die korrekten Buchung dazu erstellen zu lassen ist der empfohlene Weg. Dabei bleiben die GWG in der Anlageverwaltung gespeichert, wärend sie nach der Vollabschreibung nicht weiter in der Anlage AVEÜR (also dem "Anlagespiegel") erscheinen, vorausgesetzt man hat das GWG auch nach der GWG-Regel behandelt und wie vorgesehen vollständig abgeschrieben.

    Unabhängig davon scheint mir die Maske im Bereich Abgang aber nicht plausibel.

    Da ein GWG i. d. R. keinen Restwert mehr hat, müßte die Möglichkeit einen Restwert bei einem GWG anzuklicken meiner Ansicht nach vom Programm ausgegraut werden, damit man nicht ein GWG als gewöhnliche Anlage behandeln kann.

    Um eine Anlage zu entnehmen muss es einen Wert geben, zu dem diese Anlage entnommen wird (Entnahmewert), welcher mit dem Restbuchwert zu verrechnen ist. Ist eine bestehende Anlaga auf den Wert 0,00 abgeschrieben, dann wurde sie offenbar bereits dem Betriebsvermögen entnommen, bzw. stellt wertmäßig kein Vermögen mehr dar, welches entnommen werden kann. Da GWG i. d. R. voll im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden, kann man sie im Grunde später dem Betriebsvermögen nicht mehr entnehmen, denn sie sind nach der Abschreibung kein Betriebsvermögen mehr.

  • Mich wundert auch, mit welchem Teilwert die Entnahme erfolgen soll und ob beabsichtigt ist, einen Entnahmegewinn zu realisieren.

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  • Mich stört in der Anlagenverwaltung, dass es keine Möglichkeit gibt, alte (und uralte) GWG und Anlagegüter nicht mehr angezeigt zu bekommen, sondern nur diejenigen, die noch aktiv sind. Je länger die Datenbank besteht (bei mir seit 2012), desto unübersichtlicher wird die Anlagenverwaltung. Wenn man eine datumsabhängige Einstellung wählen könnte oder "nicht mehr aktive" bzw. bereits voll abgeschriebene GWG und Anlagegüter ausblenden könnte, wäre das äußerst hilfreich.

    Das Gleiche gilt für den Dialog zur Auswahl des Kunden oder Lieferanten in der Kunden-/Lieferantenverwaltung. Dort stehen die Kunden und Lieferanten seit 2012 drin, man hat keine Chance, die Liste etwas übersichtlicher zu gestalten und alte Kunden oder Lieferanten, die längst nicht mehr aktuell sind, auszublenden. Zwar gibt es in beiden Listen die Felder "Aktiv" oder "Gültig" oder "Zeigen", nur dass gesetzte Häkchen dort keinen Einfluss auf die Anzeige haben, es werden trotzdem alle in der Liste angezeigt.

    Da beide Listen leider (wohl historisch) auch in der Länge auf das obere Drittel des Bildschirms begrenzt sind und sich nicht verlängern lassen, ist es mühselig, einen bestimmten Eintrag, den man häufig braucht, zu finden, während Paypal-Musterkunde, den man nie benutzt, immer prominent in der Liste prangt ... ;)

    Ich hoffe auf die neue Oberfläche (und die Linux-Version), vielleicht ist die Bedienung dann an beiden Stellen komfortabler.

    Gruß
    Lisa

  • Dass die Darstellung nicht auf noch aktuelle Anlagen beschränkt werden kann gefällt mir auch nicht. Allerdings nutze ich die Sortiermöglichkeiten der Auswahl durch "klick" auf eine der Spalten-Titel.

    Durch klick auf die Inventarnummer wird nach dieser aufsteigend sortiert, mit einem weiteren klick darauf wird absteigend sortiert. Ausgehend davon, dass die Inverntarnummer laufend (chronologisch) vergeben wird ergibt sich so die Möglichkeit, die Anlagen so zu sortieren, dass die jüngste oben steht.

    Andere Sortiermöglichkeiten ergeben sich über die anderen Spalten die standardmäßig angezeigt werden und weitere Möglichkeiten schafft man sich durch das Hinzufügen von Spalten über die Schaltfläche "Listenansicht...".

    Hier kann man auch Spalten mit Werten aus den Zusatzdaten darstellen lassen. Da einige Felder dort keine Auswertung beeinflussen, kann man sie als Sortierkriterium zweckentfremden. So kann z. B. im Feld "Bauantrag am:" die Spalte "BauantragDatum" befüllt werden. Das eröffnet die Möglichkeit, ein Datum einzugeben (z. B. den 31.12. des Jahres der letzten Abschreibung) wonach dann (auf- oder absteigend) sortiert werden kann.

    Zu den Möglichkeiten der Kunden-/Lieferantenverwaltung - auch wenn dies hier nicht Thema ist - gilt das gleiche.

    Zunächst lassen sich Kunden und Lieferanten getrennt anzeigen (Felder "Kunden" und "Lieferanten anzeigen"), so dass hier schon eine Begrenzung der Anzeige möglich ist.

    Mit der Spalte "Status" lässt sich z. B. zwischen "aktiv", "gesperrt" und "inaktiv" sortieren.

    während Paypal-Musterkunde, den man nie benutzt,

    ... und den ich daher als inaktiv markiere oder besser noch als gesperrt. Praktischerweise wird alphabetisch sortiert, so dass aktive Kunden/Lieferanten vor allen anderen gelistet werden.

    All diese Möglichkeiten sind aber kein Grund, die Anzeigen besser zu gestalten. :)

  • Da ein GWG i. d. R. keinen Restwert mehr hat, müßte die Möglichkeit einen Restwert bei einem GWG anzuklicken meiner Ansicht nach vom Programm ausgegraut werden, damit man nicht ein GWG als gewöhnliche Anlage behandeln kann.

    Um eine Anlage zu entnehmen muss es einen Wert geben, zu dem diese Anlage entnommen wird (Entnahmewert), welcher mit dem Restbuchwert zu verrechnen ist. Ist eine bestehende Anlaga auf den Wert 0,00 abgeschrieben, dann wurde sie offenbar bereits dem Betriebsvermögen entnommen, bzw. stellt wertmäßig kein Vermögen mehr dar, welches entnommen werden kann. Da GWG i. d. R. voll im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden, kann man sie im Grunde später dem Betriebsvermögen nicht mehr entnehmen, denn sie sind nach der Abschreibung kein Betriebsvermögen mehr.

    "Sind kein Betriebsvermögens mehr" klingt für mich etwas missverständlich. Wenn ein GWG in Folgejahren entnommen oder verkauft wird (mit anderen Worten: das Wirtschaftsgut verlässt das Betriebsvermögen), muss dieser Vorgang doch trotzdem erfasst werden. Ohne Restbuchwert des GWG wäre m.E. (Beispiel Verkauf) Forderung/Bank an Umsatz oder sbE zu buchen.


    Ich habe nun die Einstellungen in der Anlagenverwaltung ausprobiert:

    Bei digitalen WGs (DWG), die im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben wurden, kann man Abgänge/Verkäufe abbilden. Dabei spiet es keine Rolle, ob ein Erinnerungswert erfasst wurde oder nicht.

    Bei GWGs kann die Veräußerung/Entnahme etc nicht über die Anlagenverwaltung abgebildet werden, auch hier spielt es keine Rolle ob mit/ohne Erinnerungswert erfasst wurde.

    Diese Eigenart finde ich irgendwie unschlüssig. Wenn ich in Folgejahren ein GWG verkaufe, müsste ich also manuell Bank an Ertrag buchen und das GWG aus der Anlagenbuchhaltung mit dem Knopf "Löschen" entfernen? Das klingt für mich weniger "elegant", als es über die Anlagenverwaltung abzubilden.

    SKR04 / Istversteuerung / EÜR

  • Die Regelung zu GWG kann angewendet werden, dann aber wie es verlangt wird, nämlich "in voller Höhe". Die Regelung gestattet nicht, die AHK aufzuteilen.

    Quote from EStG § 6 (2) Satz 1

    Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, ...

    Mit Anwendung der GWG-Regelung hat also das Wirtschaftsgut keinen Wert mehr (Betriebsvermögen = 0,00).

    Statt den üblichen Buchungen bei einem Anlage-Verkauf, bei dem ein Buchwert zu verrechnen wäre, gibt es diesen hier nicht. Sollte also ein vorhandenes GWG verkauft werden, fällt der Ertrag i. H. des Verkaufspreises an. Das Konto "Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn)" oder "Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn)" wird nicht bebucht, da es keinen Buchwert mehr gibt.

    Die GWG-Regelung soll ja gerade dafür sorgen, dass nicht für jedern Kleinkram AfA berechnet werden muss. Statt dessen wird daraus eine gewöhnliche Betriebsausgabe und zwar in voller Höhe der AHK. Besonderheit gegenüber z. B. einem Taschenrechner für 20 €, den man als Bürobedarf in den Aufwand bucht, sind die Aufzeichungserfordernisse ab 250 €, weswegen GWGs in einem besonderen Konto gebucht werden.

    Quote from EStG § 6 (2) Satz 4 und 5

    Wirtschaftsgüter im Sinne des Satzes 1, deren Wert 250 Euro übersteigt, sind unter Angabe des Tages der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder des nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretenden Werts in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen. Das Verzeichnis braucht nicht geführt zu werden, wenn diese Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind.

    Dafür verwendet man das Konto "Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter", sofern man sicher ist, dass alle GWG auch sofort in den Aufwand sollen.

    Da die Entscheidung, ob vielleicht doch für die GWGs des Jahres besser ein Sammelposten genutzt werden soll oder sie sogar als gewöhnliche Anlage mit AfA behandelt werden sollen, erst am Jahresende ansteht, können GWGs auch erst aktiviert und am Jahresende abgeschrieben oder als Sammelposten behandelt werden.

  • Diese Eigenart finde ich irgendwie unschlüssig. Wenn ich in Folgejahren ein GWG verkaufe, müsste ich also manuell Bank an Ertrag buchen und das GWG aus der Anlagenbuchhaltung mit dem Knopf "Löschen" entfernen? Das klingt für mich weniger "elegant", als es über die Anlagenverwaltung abzubilden.

    Die Anlageverwaltung bitte nicht mit dem Anlagespiegel verwechseln, welcher aus den Daten der Anlageverwaltung zu einem Jahr/Zeitpunkt erstellt wird.

    Die Übersicht mag nicht elegant sein, weil auch ausgeschiedene Positionen und GwG dort verbleiben.

    Eine Übersicht darüber, ob GwG noch vorhanden sind (obwohl schon abgeschrieben) ist nicht Ziel der Anlageverwaltung und auch mit dem "Trick" bei GwG einen Erinnerungswert zu behalten nicht umsetzbar.

    Taschenrechner für 20 €, den man als Bürobedarf in den Aufwand bucht,

    listet wohl auch keiner irgendwo auf, solange er noch "lebt". :)

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

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