USt Prüfung von nur einem Monat - Datenexport - Einschränken?

  • Hallo,

    ich hatte gesehen, dass es bereits eine Frage gab, den Zeitraum des GDP-DU-Exports einstellen zu können.

    Ich möchte das Thema noch einmal aufgreifen, denn wir haben eine Umsatzsteuer-Zufallsprüfung mit einem Prüfungszeitraum von genaz einem Monat gewonnen. Mir ist klar, dass sich das Finanzamt natürlich die entsprechenden Daten problemlos filtern kann, ABER ich möchte denen nur das Übersenden, was auch angefragt worden ist. Ich möchte keine Begehrlichkeiten wecken. Die Prüfung ist Anfang Oktober und hier kommt meine inständige Bitte, einen Monats- (oder Monatszeitraum)-Filter einzubauen.

    Viele Grüße
    Stefan

  • Das ist derzeit nicht einstellbar. Aber das Austauschformat ist nicht zwingend.
    Stelle den Datumsbereich ein, stelle Stapel und Journal ein und exportiere z.B. und 'Berichte, Buchungsliste' , 'Berichte,Kontenbuch', 'Berichte, SuSa' als Excel-Tabelle (Neue Druckausgabe muss aktiviert sein (Dialog 'Einstellungen, links am Programmfenster'), in der Druckvorschau: 'Export,Excel-Datei').
    Evtl. auch die Personensammelkonten aktivieren, geht ja nur um Umsatzsteuer. Wenn Du beim Export 'Bei Zahlen den Datentyp exportieren' aktivierst, kann man mit den Zahlen auch direkt in Excel rechnen.

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    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

  • Danke für die Antwort.

    Ist aber doch eigentlich schade, dass ich den "offiziellen" GDPdU-Export, also eine allseits anerkanntes Schnittstellenformat, nicht nutzen kann und mit Excel oder CSV einerseits in potentielle Datenaustauschprobleme laufe und andererseits (noch viel schlimmer) den Eindruck erwecke keine ordentliche Buchhaltung(ssoftware) zu führen bzw. zu haben.

    Wir werden auch nicht ein Einzigen sein, die Prüfungen für Zeiträume bekommen, die ausserhalb eines Jahreszeitraums liegen. Deshalb noch einmal die Frage und Bitte an die Entwickler, den Jahresfilter um eine Monats (-zeitraum) Option zu erweitern.

  • Könnte es ein Workaround sein:

    1. Im ersten Schritt die "Daten der aktuellen Buchungsauswahl" exportieren (hier also den besagten Monat vorher auf der Mauspalette auswählen), der Export erfolgt in eine neue Datei.

    2. Die neue Datei öffnen und von dort dann den GDPdU-Export starten.

    Was spricht dagegen? Fehlen dann irgendwelche Daten?

    Gruß
    Lisa

  • Statt alle im GDPdU-Export enthaltenen Dateien (selbst wenn dieser nur auf den Prüfzeitraum eingestellt werden könnte) zu übermitteln, würde ich nur die tatsächlich geforderten Daten übergeben.

    Die Professionalität der Buchhaltung (einen GDPdU-Export erstellen zu können) sollte nicht überbewertet werden, jedenfalls nicht höher bewertet werden als die Professionalität des Buchhalters, die gegebene Vorgaben zur Prüfung zu erkennen und aus den anerkannten Formaten jene auszuwählen, die es ermöglichen, exakt nur das zusammenzustellen, was auch gefordert ist.

    Warum sollte man Dateien übermitteln die ggf. nicht gefordert sind?

    gobd-protokoll.txt: Liste vom Benutzer im Programm geänderter GoBD-Einstellungen.

    Fehlen dann irgendwelche Daten?

    Fehlen kann ja nur, was verlangt wurde, wir wissen aber nicht, was tatsächlich verlangt ist.

    Bei einer SuSa stimmen jedenfalls dann schon weder die Summen, noch die Salden mit denen aus der echten Buchhaltung. Ich denke, das führt ganz schnell zu unangenehmen Rückfragen aus welchem System die Daten stammen und warum nicht der Export aus den originalen Daten vorgenommen wurde.

  • Da die angeforderten Daten von der Art der Prüfung abhängt sollte man sich im Klaren sein, um welche Art Prüfung es geht.

    Hier könnte eine Umsatzsteuersonderprüfung als Erstprüfung anzustehen. Deren Sinn ist vor allem möglichst frühzeitig Fehler in der Buchhaltung zu erkennen und für die Zukunft zu vermeiden. Da es durchaus im Interesse des Unternehmers liegt, mögliche Fehler aufzudecken, bevor sich daraus über die Zeit größere Korrektursummen ergeben, würde ich bei solch einer Prüfung lieber mehr aufzeigen als zu wenig.

    Wird die Prüfung allerdings als Bedarfsprüfung, also weil es bereits zu Auffälligkeiten gekommen ist, vorgenommen, wird man über etwaige Fehler nicht dadurch hinwegtäuschen können, dass man einen GDPdU-Export übermittelt statt anders zusammengestellte Dateien.

    Ich habe schon für unterschiedlichste Prüfungen bei unterschiedlichen Mandanten die geforderten Daten zusammenstellen dürfen. Eine Umsatzsteuersonderprüfung war noch nie dabei, vielleicht weil es bei meinen durch mich gebuchten Mandanten keine Auffälligkeiten gab. :)

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • Da es uns schon seit über 10 Jahren gibt und unsere erste Betriebsprüfung in den ersten Jahren hatten, sollte eine Erstprüfung eher augeschlossen sein.

    Die Prüferin sagte, dass wir zufällig für eine Umsatzsteuerprüfung ausgewählt worden sind. Deswegen wohl auch nur ein einzige Monat...

  • Dann würde ich mir keine grauen Haare wegen der Frage zu den Formaten wachsen lassen. Diese sind ja kein Hinweis auf ein besonders korrektes Programm und auch kein Hinweis auf Fehler in der USt.

    Da schon Konzakt zur Prüferin besteht würde ich mit ihr absprechen, was wie geliefert werden soll.

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  • Ja, natürlich geht das alles. Ich bin selber Entwickler und finde es einfach schade, dass ich den Export, der für so einen Fall vorgesehen ist, nicht optimal nutzen kann. Ja, ich kann Excel oder CSV nutzen, ja, ich könnte das ganze Jahr im GDPdU-Format exportieren. Gehen tut das, aber für mich ist beides eine Krücke und eben irgendwie unprofessionell.

    Versteht mich nicht falsch, ich bin mit Taxpool bisher sehr zufrieden und wenn ich mein Wirtschaftsjahr am Ende genauso problemlos für unseren Steuerbearater zwecks Bilanzerstellung exportieren kann, (wie aus meinem alten Lexware) ist alles gut. Ich habe mich bewusst gegen DATEV, Lexware und sonstige cloudbasierten Anbieter entschieden.

    Wie gesagt, ich bin selber Entwickler und bin immer dafür, dass entsprechende Funktionalität sinnvoll nutzbar sein soll. Ich würde meinen Usern die Möglichkeit geben, den für solche Fälle vorgesehenen Export so zu nutzen, wie es eben sinnvoll ist. Dabei kann ich natürlich nicht beurteilen, wieviel User dies betreffen würde. Solange es keine signifikante Menge ist, macht eine Erweiterung an dieser Stelle wahrscheinlich keinen Sinn. Sind aber Prüfungen nicht an der Tagesordnung? Und wahrscheinlich häufiger für weniger als ein Wirtschaftsjahr?

  • den für solche Fälle vorgesehenen Export so zu nutzen

    Der GDPdU-Export ist meiner Ansicht nach für Betriebsprüfungen vorgesehen, die ganze Jahre umfassen (i. d. R. 3 Jahre) und nach Größenklassen (§ 3 BPO) des Betriebs unterschiedlich häufig vorgenommen werden.

    Sind aber Prüfungen nicht an der Tagesordnung?

    Du siehst doch selbst, dass Prüfungen nicht an der Tagesordnung sind, wenn Du in 10 Jahren nur 2 Prüfungen hast.

    Ausschließlich Großbetriebe sollen durch gehend geprüft werden. Im BMF-Monatsbericht 10/2024 wird für das Jahr 2023 eine durchschnittliche Prüfungsquote von 1,7 % angegeben, wobei die Quote bei den darunter befindlichen Großbetrieben mit 17,8 % angegeben ist.

    Da ich schätze, dass kaum ein Großbetrieb seine Buchhaltung mit Taxpool erstellt, weshalb die Prüfungswahrscheinlichkeit deutlich unter dem Durchschnitt liegen dürfte.

    Anders bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung, welch bei Dir wohl ansteht. (Eine Anordnung zu einer Umsatzsteuer-Zufallsprüfung habe ich noch nie gesehen.) Umsatzsteuer-Sonderprüfungen werden unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung und ohne Unterscheidung der Größe der Betriebe vorgenommen. Häufiger erfolgen diese auf monatliche Besteuerungszeiträume oder Voranmeldungszeiträume beschränkt. Im Jahr 2024 wurden 63.733 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durchgeführt.

    Da die Umsatzsteuer-Sonderprüfung öfter von Auffälligkeiten ausgelöst wird (Z. B.: Kontrollmitteilung durch das FA eines Geschäftspartners, Übergang zur Prüfung gem. § 27b (3) UStG aus einer Umsatzsteuer-Nachschau, ...) als vom Würfeln des FA kann die Häufigkeit der Prüfungen bei einzelnen Unternehmen anders liegen als es die äußerst geringe statistische Wahrscheinlichkeit her gibt.

    Aber für diese ist eben ein GDPdU-Export (auch wenn Teilzeiträume eingestellt werden können) eher ungeeignet. Schau Dir an, was bei einem GDPdU-Export ausgegeben wird und vergleiche mit dem, was die Prüferin anfordert.

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  • Eine USt-Sonderprüfung eingeschränkt auf einen Monat ist eigentlich nur üblich, wenn entweder Kontrollmaterial beim FA vorliegt, abweichend zu früheren VA-Zeiträumen eine besonders hohe Vorsteuer geltend gemacht wird oder versucht wird Kontrollmaterial für die Prüfung eines anderen Steuerpflichtigen zu gewinnen.

    Software: Taxpool mit Postgres in Bilanz- und EÜR Version; Online-Banking über Subsembly
    Kontenrahmen: SKR 03 / 04 / 42 / 49 ; Wunsch wäre SKR 14
    mehrere Mandanten,

  • Eine USt-Sonderprüfung eingeschränkt auf einen Monat ist eigentlich nur üblich ...

    Da die Umsatzsteuer-Sonderprüfung öfter von Auffälligkeiten ausgelöst wird (Z. B.: Kontrollmitteilung durch das FA eines Geschäftspartners, Übergang zur Prüfung gem. § 27b (3) UStG aus einer Umsatzsteuer-Nachschau, ...)

    Ich denke, die möglichen Gründe sind ausreichend beschrieben.

    StefanW wenn Du meinst, den GDPdU-Export auf Monate eingrenzen zu können böte Dir eine Verbesserung, kannst Du einen Verbesserungsvorschlag dazu machen. Es wird sich zeigen, ob sich andere User dort dazu melden und die Entwickler den Vorschlag aufgreifen.

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