BWA und offene Forderungen

  • Hallo,

    über die Faktura-Funktion werden offene Forderungen auf 1390 gebucht. Diese tauchen in der BWA nicht in der Gesamtleistung auf und sind damit nicht Teil des Betriebsergebnisses. Meines Verständnisses nach gehören offene Forderungen jedoch zum Betriebsergebnis, ist das korrekt?

    Soll ich das Konto 1390 manuell zu Einnahmen zuordnen?


    SKR 03, IST-Versteuerung, EÜR, freiberuflich Tätig (Ingenieur), mit Personenkonten

  • Meines Verständnisses nach gehören offene Forderungen jedoch zum Betriebsergebnis, ist das korrekt?

    Nein. Bei EÜR zählen Forderungen und Verbindlichkeiten nicht zum Ergebnis, sie tauchen erst darin auf, wenn sie auch realisiert sind.

    Soll ich das Konto 1390 manuell zu Einnahmen zuordnen?

    Das Programm lässt jedem die Freiheit die BWA so zu verbiegen, wie es ihm beliebt. Zu raten ist das aber nicht.

    Die Kontenzuordnungen sind in aller Regel schon richtig eingestellt. Daran herumzuschrauben um die Einstellungen an ein eigenes Verständnis anzupassen führt erfahrungsgemäß nur zu noch weiter verfestigtem eigenwilligen Verständnis.

    Meine Empfehlung: Das Verständnis der Gewinnermittlungsunterschiede zwischen EÜR und Bilanz verstehen und akzeptieren. :)

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • In den BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertungen) kannst Du im Grunde ganz nach Belieben eigene Auswertungen erstellen und auswerten lassen. Je nach Deiner Fragestellung an eine individuelle Auswertung können auch von den üblichen Berechnungen abweichende Einstellungen für Dich etwas hergeben. Du solltest Dir aber darüber im klaren sein, dass individuelle Auswertungen dann einen Vergleich mit anderen Betrieben (mit Standard BWA) erschwert oder unmöglich macht. Z. B. für Bankgespräche dürften solche Auswertungen ungeeignet sein.

    Offene Forderungen einfach ins Betriebsergebnis zu summieren (ohne sie ggf. separat als solche aufzuführen) halte ich bei einem Unternehmen, dass den Gewinn nach EÜR ermittelt für irritierend. Wenn man Forderungen berücksichtigen will, lassen sie sich aus den sonstigen Konten ersehen.

    Vor allen diesen Überlegungen solltest Du Dir aber zuerst Klarheit darüber verschaffen, was Du von der jeweiligen Auswertung erwartest.

    Meines Verständnisses nach gehören offene Forderungen jedoch zum Betriebsergebnis, ist das korrekt?

    Das passt nicht zu Deiner (richtigen!) Auffassung zum Betriebsergebnis bei EÜR im Thema "Betriebsergebnis inkludiert offene Forderungen":

    ... eine offene Forderung ohne Geldfluss, die auf das Betriebsergebnis EÜR ja keinen Einfluss hat,...

  • Nein. Bei EÜR zählen Forderungen und Verbindlichkeiten nicht zum Ergebnis, sie tauchen erst darin auf, wenn sie auch realisiert sind.

    Das Programm lässt jedem die Freiheit die BWA so zu verbiegen, wie es ihm beliebt. Zu raten ist das aber nicht.

    Danke für die schnelle Antwort.

    Ich bin nicht bei EÜR, sondern bei BWA. Da will ich ja nicht die steuerliche Sicht sehen, sondern die betriebswirtschaftliche.

    Warum "verbiegen"? Noch nicht ausgelichene Forderungen gehören betrieblich doch ganz klar zur Leistung, ebenso wie offene Verbindlichkeiten. Wäre das nicht fatal, die nach einem (meines Wissens nach aus dem Steuerrecht stammenden) "Zufluß/Abflussprinzips" zu betrachten? Die würden ja dann fehlen und man gewänne einen falschen Eindruck.

    Ich habe eine ganze Weile zu BWAs gelesen, aber nichts gefunden, warum es verbiegen sein sollte. Hast Du da einen Link, wo ich mich tiefer einlesen kann?

    Meine Empfehlung: Das Verständnis der Gewinnermittlungsunterschiede zwischen EÜR und Bilanz verstehen und akzeptieren. :)

    Es geht mir nicht um EÜR (oder Bilanz), sondern um eine Betriebswirtschaftliche Auswertung, die ja eine eigene Art der Gewinnermittlung hat, dass muss man ja auseinanderhalten.

    SKR 03, IST-Versteuerung, EÜR, freiberuflich Tätig (Ingenieur), mit Personenkonten

  • In den BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertungen) kannst Du im Grunde ganz nach Belieben eigene Auswertungen erstellen und auswerten lassen. Je nach Deiner Fragestellung an eine individuelle Auswertung können auch von den üblichen Berechnungen abweichende Einstellungen für Dich etwas hergeben. Du solltest Dir aber darüber im klaren sein, dass individuelle Auswertungen dann einen Vergleich mit anderen Betrieben (mit Standard BWA) erschwert oder unmöglich macht. Z. B. für Bankgespräche dürften solche Auswertungen ungeeignet sein.

    Offene Forderungen einfach ins Betriebsergebnis zu summieren (ohne sie ggf. separat als solche aufzuführen) halte ich bei einem Unternehmen, dass den Gewinn nach EÜR ermittelt für irritierend. Wenn man Forderungen berücksichtigen will, lassen sie sich aus den sonstigen Konten ersehen.

    Danke für Deine schnelle Antwort. Die deckt sich zum Teil, wenn ich es richtig verstehe, mit der von Wiko:

    Dann würde die BWA, also die betriebliche Sicht, ja unter Umständen signifikant von der gewählten steuerlichen abhängen, warum würde man das wollen? Spannender sind dabei ja offene Verbindlichkeiten, die dann ja auch nicht berücksichtigt würden und so könnte trotz hoher Verbindlichkeiten die BWA positiv aussehen, weil man Rechnungen nicht bezahlt hat - dann nützt einem die BWA ja nicht viel.

    Vor allen diesen Überlegungen solltest Du Dir aber zuerst Klarheit darüber verschaffen, was Du von der jeweiligen Auswertung erwartest.

    Was ich erwarte, ist mir schon klar (betrieblicher Rohertrag, quartalsweise; ich habe einige zwar sehr zuverlässig, aber auch sehr spät und unregelmässiger zahlender Kunden, daher ist die EÜR hier nicht so zielführend), aber das kann natürlich sein, dass die Fachwelt das anders sieht.

    SKR 03, IST-Versteuerung, EÜR, freiberuflich Tätig (Ingenieur), mit Personenkonten

  • Vielleicht habe ich Dich nicht richtig verstanden. Die BWA (eine) gibt es ja nicht, es kommt also immer darauf an, was man damit untersuchen/aussagen will.

    Bei DATEV findest Du eine ganze Reihe an BWA.

    Selbstverständlich kannst Du Auswertungen gestalten wie Du es brauchst. Mit "Verbiegen" meinte ich, die Standardauswertungen in Taxpool. Statt diese zu verbiegen sollten dann eigene (kopie) verwendet werden.

    Beiträge stellen keine rechtliche Beratung dar, sie sind lediglich Meinungsäußerung des Verfassers. Das Urheberrecht für durch mich erstellte Inhalte in Themen und Beiträgen verbleibt, ungeachtet der eingeräumten Rechte an den Forenbetreiber, bei mir. Weitere Infos über mich.

  • Dazu noch folgender Hinweis, die alte Druckfunktion ist schon auf der Liste der Funktionen, die es bald nicht mehr geben wird, deswegen:

    Wenn du dort die Personensammelkonten aktivierst:

    Siehst Du ja schon ungefähr in der Summe, was Du suchst.

    Wenn du Dir selber eine BWA machen willst (z.B. Plan-BWA), dann keine bestehende Vorlage grundlegend ändern, sondern den Schalter Vorlage öffnen betätigen und evtl. eine Vorlage kopieren, dort den Namen system-id auf einen hohen, eindeutigen Wert, 10000, 10001, ... und default auf 0 setzen, ansonsten ist die Einstellung beim nächsten Update der Standardvorlagen weg:

    <report name="Meine BWA" system-id="10000" default="0" level-indent="2" block-distance="2">
    <item id="1" name="Betriebseinnahmen" type="c" include="t{1000-1100,13000-13100}" exclude="t{1001,1002,1003,1004,20006,22001,22002}" level="1" />
    <item id="2" name="Betriebsausgaben" type="c" include="t{8000-8100,10000-10100}" exclude="t{1001,1002,1003,1004,20006,22001,22002}" level="1" />
    <item id="1000" name="Vorläufiges Betriebsergebnis" type="s" include="id{1,2}" level="1" />
    </report>

    Die Kopie am Ende des Textes, aber vor </doc> eintragen und speichern. Du kannst es ja mal mit dem obigen Text testen.
    Dann den Dialog beenden und neu öffnen und die Vorlage erscheint in der Auswahl und Du kannst Sie auswählen.

    Angenommen, Du willst 1776 nach Einnahmen verschieben, Kontonummer eintragen, Ziel auswählen und Schalter Ändern:

    Jetzt:

    Vorlagen können global für alle Firmen oder lokal für eine Firma abgelegt werden, steht alles in der Hilfe...

    Die Beträge des Autors dienen ausschließlich dem Zweck der Information oder Meinungsäußerung und stellen keine rechtliche oder andersweitige Beratung oder Zusicherung dar.

    Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

  • Hast Du da einen Link, wo ich mich tiefer einlesen kann?

    Schau mal in die DATEV Musterauswertungen BWA auch dort sind für EÜR besondere BWA vorhanden, siehe BWA-Formen 07 und 43.

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