Hallo liebe Freunde der Zahlen!
Ich hab wieder einen Fall, wo ich zwei Möglichkeiten in Taxpool sehe aber nicht weiß welche ich wählen sollte.
Ausgangssituation: Meine Firma hat einen hochwertigen aber leicht defekten Bildschirm, der mit Erinnerungswert 1 € in der Anlagenliste steht. Dieser Bildschirm soll mit seinem Marktwert (150 € brutto) an eine externe Privatperson verkauft werden.
Jetzt könnte ich:
- Den Abgang samt Verkauf in der Anlagenverwaltung eintragen, dort den Verkaufspreis und USt. eingeben und automatisch buchen lassen.
Es wird eine Gruppe von Buchungen erzeugt, die die Einnahme gegen Erlöse aus Verkauf von Sachanlagen (8820) und zugehörige fällige USt bucht, den Erinnerungswert aus dem Bestand nimmt (Anlagenabgang 2315 an Büroausstattung (420)). Laut meinem schlauen Buch sollte man dann außerdem noch den Erinnerungseuro 8820 an 2315 buchen, um den Abgang mit dem Erlös zu verrechnen. Taxpool macht das nicht, allerdings rechnet es den Abgang und den Erlös in der Bilanzausgabe auch automatisch zusammen bei "Sonstige betriebliche Erträge", so dass der Gewinn in beiden Fällen um den einen Euro reduziert ist.
Dazu zwei Fragen:- Kann oder sollte ich die Empfehlung meines Buchs ignorieren, den Erinnerungseuro 8820 an 2315 zu buchen? Im Ergebnis änderts ja eigentlich nichts.
- Brauche ich nicht auch eine Rechnung für den privaten Käufer und wie erzeuge ich die? Ist in diesem Fall zwar privates Umfeld, wäre also verzichtbar, aber formal müsste es die doch allein schon wegen der USt geben oder nicht?
- Den Käufer als Kunden anlegen, für den Käufer eine Rechnung über den gebrauchten Monitor schreiben, Erlöskonto 8820 einstellen und dann die Buchung 2315 an 420 (und ggf. 8820 an 2315) manuell machen. Die Anlagenverwaltung weiß davon dann nichts.
Dazu dann die Frage:- Muss ich die Anlage in der Anlagenverwaltung dann noch irgendwie bearbeiten / deaktivieren etc.?
Ich habe beides mit der Testfirma ausprobiert. Bei beiden Varianten sehen Kontenbuch, Bilanz und GuV danach so aus, wie sie nach meiner Kenntnis aussehen sollten. Steuer wird bei Zahlung gebucht und der Gewinn ist einen Euro kleiner als der Nettokaufpreis. Das Anlagekonto ist in Summe 0.
Was ist der Weg?
Vielen Dank!
Felix